Frage an Stefan Müller bezüglich Menschenrechte

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Stefan Müller
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Frage von Ulrich M. •

Frage an Stefan Müller von Ulrich M. bezüglich Menschenrechte

Sehr geehrter HerrMüller,

die bisherigen Corona-Maßnahmen sind absolut unverhältnismäßig und der Entwurf zur Verschärfung des IfSG ist grundgesetzwidrig. Wenn Sie sich daran beteiligen, dies im deutschen Bundestag zu verabschieden, machen Sie sich strafbar und werden große Teile des Volks gegen sich haben. Würden Sie mir bitte mitteilen, wie Sie zu diesem Gesetzesentwurf stehen?

Mit freundlichen Grüßen,
Ulrich Matthaei

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Zweites_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf

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Sehr geehrter Herr Matthaei,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. Mai 2020, in der Sie den Gesetzentwurf für das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ansprechen, da Sie die Einführung einer Impfpflicht befürchten. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Der von Ihnen genannte Gesetzentwurf enthielt zu keinem Zeitpunkt die Einführung einer Impfpflicht. Vielmehr sollten lediglich die bereits heute bestehenden Möglichkeiten einer Impfdokumentation erweitert werden. Da es derzeit noch offene Fragen bezüglich einer wissenschaftlich zweifelsfreien Feststellung der Immunität gibt, wurde noch vor dem Beschluss der Fraktionsgremien die Streichung der entsprechenden Regelungen aus dem Gesetzentwurf vorgenommen. Die von Ihnen angesprochenen Regelungen werden also nicht Teil des Gesetzes sein.

Ausdrücklich weise ich nochmals darauf hin, dass es bei den geplanten Änderungen nicht um die Einführung einer Impfpflicht gegangen wäre, sondern um eine nachvollziehbare und einheitliche Dokumentation und darauf basierend die Prüfung der Verhältnismäßigkeit von behördlichen Maßnahmen. Ihre Befürchtungen waren daher unbegründet. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass ein Impfstoff gegen den Corona-Virus derzeit nicht zur Verfügung steht und die Entwicklung eines solchen noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird.

Der Gesetzentwurf für das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite enthält hingegen eine ganze Reihe wichtiger Maßnahmen in Zeiten der Corona-Pandemie, wie beispielsweise die Einführung eine besondere Prämie für Pflegekräfte, die in diesen schweren Zeiten eine besonders wertvolle Arbeit leisten, oder auch die Verbesserung von Meldepflichten der Gesundheitsbehörden untereinander, damit die Corona-Pandemie noch wirkungsvoller bekämpft werden kann.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller MdB

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