Frage von Clemens B. • 24.09.2022
Antwort ausstehend von Stefan Rouenhoff CDU
An sich sind Waffenlieferungen allein noch keine Kriegshandlung. Es gibt keine Staatenpraxis, die das annimmt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine zahlreiche Anträge in den Deutschen Bundestag eingebracht, die Maßnahmen zur Inflationsbekämpfung, zur Sicherung der Energieversorgung und zur Stabilisierung der Energiepreise vorsehen.
gemäß § 38 Grundgesetz sind Bundestagsabgeordnete Vertreter des ganzen Volkes. Diesem im Grundgesetz verankerten Auftrag fühle ich mich verpflichtet.
Der Krieg zeigt eindringlich, dass auch Deutschland seine Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit und somit seine Streitkräfte stärken muss.