Antwort 06.09.2026 von Stefan Schneider CDU
Wichtig ist dabei der Unterschied: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden regelmäßig nach Tarifvertrag bezahlt. Beamtinnen und Beamte werden dagegen durch Gesetz besoldet.

CDU Werra-Meißner
Wichtig ist dabei der Unterschied: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden regelmäßig nach Tarifvertrag bezahlt. Beamtinnen und Beamte werden dagegen durch Gesetz besoldet.
Künftig soll der Eigenverbrauch stärker gefördert und die Einspeisevergütung für Eigenstrom abgeschafft werden
Hessens Haushalt erfordert Einsparungen, Bildung und Sicherheit bleiben jedoch geschützt: keine Stellenkürzungen bei Polizei, Lehrkräften oder Justizvollzug.