Frage von Joachim Maurice M. • 18.01.2022
Antwort von Stefan Schwartze SPD • 28.02.2022
Die Mitarbeiter dort dürfen diese Anfragen an den Patientenbeauftragten jedoch nicht unbefugt bearbeiten und leider auch nicht weiterleiten.
Die Mitarbeiter dort dürfen diese Anfragen an den Patientenbeauftragten jedoch nicht unbefugt bearbeiten und leider auch nicht weiterleiten.
Hier gestellte Anfrage erreicht mein Berliner Bundestagsbüro, welches Ihre Anfrage unbefugt weder weiterleiten noch bearbeiten darf.
Sie haben mich in meiner Funktion als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten angeschrieben. "Abgeordnetenwatch.de" ist als Medium für die Kommunikation zwischen Bürgern und ihre Abgeordneten für die Beantwortung von Regierungsfragen nicht geeignet.