Was unternehmen Sie als mein Bundestagsabgeordneter, damit Kinder zukünftig vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung besser geschützt sind?

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Frage von Matthias L. •

Was unternehmen Sie als mein Bundestagsabgeordneter, damit Kinder zukünftig vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung besser geschützt sind?

Was unternehmen Sie als mein Bundestagsabgeordneter, damit Kinder zukünftig vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung besser geschützt sind?

Es ist geplant, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Bisher leiden Kinder in Deutschland, häufig auch unter Mitwirkung von Jugendämtern und Gerichten, unter psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung. Beachtet wird dies kaum. Der Verlust einen Elternteils wird meist schweigend hingenommen, auch wenn Kinder dadurch schwerwiegende Schäden für ihre spätere Entwicklung erleiden. Die Kinder werden diesem psychischen Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung schutzlos ausgesetzt und ihres Rechts, von beiden Eltern erzogen zu werden (Art. 18 UN-Kinderrechtskonvention) beraubt, von einem Elternteil getrennt (Art. 9 UN Kinderrechtskonvention) und psychischer Gewalt ausgesetzt. Wann gibt es eine Gleichberechtigung und ab Geburt die gemeinsame Sorge?

Mit freudlichen Grüßen
Matthias L.

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Sehr geehrter Herr L.,

der SSW unterstützt seit jeher eine kinderfreundliche Politik. So haben wir uns im Jahr 2007 für die Aufnahme von Kinderrechten in die Landesverfassung von Schleswig-Holstein eingesetzt.

Obwohl Kinder einer besonderen Betreuung bedürfen, wird dies im Grundgesetztext nicht erwähnt. Deswegen soll nun eine entsprechende Bestimmung in das Grundgesetz aufgenommen werden soll. Die Bundesregierung folgt damit der mehrmaligen Aufforderung der Vereinten Nationen mit Blick auf die seit 1992 in Deutschland geltende UN-Kinderrechtskonvention.

Nach Artikel 5 der Kinderrechtskonvention sind die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern zu achten. Darüber hinaus gewährleistet Artikel 18 Absatz 1 die Verantwortung der Eltern für das Kindeswohl. Deswegen steht im Text der Grundgesetzänderung (sowie der unterstützenden UN-Dokumenten) neben dem Kinderrecht auch das Sorgerecht der Eltern. Vor diesem Hintergrund hat der Vorschlag, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen, meine volle Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Seidler

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