Frage an Stephan Mayer bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Portrait von Stephan Mayer
Stephan Mayer
CSU
57 %
12 / 21 Fragen beantwortet
Frage von Franz E. •

Frage an Stephan Mayer von Franz E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Mayer,

ich habe festgestellt, dass Sie bei der Abstimmung zum Thema Internet-Sperren der Einführung derartiger Sperren zugestimmt haben.
Gestatten Sie mir hierzu eine Frage:
Mehrere voneinander unabhängige Experten haben an verschiedenen Stellen deutlich gemacht, dass eine Sperrung von Internet-Seiten keine Beseitigung der eigentlichen Problematik bewirkt. Im Hinblick auf die vielzitierte Sperrung von Kinderpornografie hat diese Vorgehensweise durchaus Ihre Berechtigung - dennoch ist sie meiner Auffassung nach nicht "zu Ende gedacht" da lediglich der Zugriff erschwert wird, letztendlich jedoch nicht verhindert werden kann. Es fehlt die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit auf welchen Wegen / unter welchen Kritierien die zu sperrenden Inhalte ermittelt / festgelegt werden und eine klare Definition über die zu sperrenden Inhalte.
Ich selbst bin Jahrgang 1976 und gehöre der Generation an, für die das Internet und dessen Nutzung ebenso alltäglich ist, wie die Nutzung von Telefon und Fernsehen für die Generationen der vorangegangenen Jahre.
Wie möchten Sie sicherstellen, dass die soeben beschlossenen Internet-Sperren nicht auf andere Bereiche ausgeweitet werden? Bereiche, wie z.B. Computerspiel-Seiten, Videoportale oder On-Demand-Dienste? Ich stelle diese Frage mit Blick auf die Äußerung des CDU Generalsekretärs Thomas Strobl in Bezug auf - ich zitiere: "Das Internet darf kein Rechtsfreier Raum sein, wenn sich Killerspiele wirklich negativ auf das Verhalten der Jugendlichen auswirken"

Diese Äußerung zeigt, dass bereits wenige Stunden nach der Abstimmung über die Sperren bereits Begehrlichkeiten entstehen, diese Sperren auf beliebige andere Bereiche auszudehnen.
Meiner Meinung nach befinden wir uns mittlerweile in einem Prozeß der im krassen Gegensatz zu Art. 5, Abs.1 GG: "...Eine Zensur findet nicht statt" steht.

In Erwartung Ihrer Antwort,
mit freundlichem Gruß,

Franz Eßbauer

Portrait von Stephan Mayer
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Eßbauer,

vielen Dank für Ihre Frage auf www.abgeordnetenwatch.de vom 19. Juni 2009 zu den gesetzlichen Änderungen zur Erschwerung des Zugriffs auf kinderpornographische Internetseiten, die ich Ihnen gerne beantworte.

Um den Kampf gegen Kinderpornographie im Internet zu verstärken, haben sich die Fraktionen der Großen Koalition auf gesetzliche Regelungen zur Einrichtung von Zugangssperren zu weltweit verfügbaren kinderpornographischen Seiten geeinigt. Am 18. Juni 2009 hat der Deutsche Bundestag die gesetzlichen Änderungen in zweiter und dritter Lesung beschlossen.

Nach Expertenschätzungen könnten in Deutschland dadurch täglich 300.000
bis 450.000 Zugriffe auf entsprechende Internetangebote geblockt werden. Ziel des Gesetzes ist es, neben dem Schutz der Opfer den kommerziellen Massenmarkt für Kinderpornographie empfindlich zu stören und ein weiteres klares gesellschaftliches Signal zur Ächtung von Kinderpornographie zu setzen. Inzwischen hat sich Kinderpornographie zu einem lukrativen Markt entwickelt, der Milliardenumsätze generiert. Außerdem steigt die Zahl der Konsumenten kontinuierlich. Besonders erschreckend ist, dass Bilder und Filme immer gewalttätiger und die Opfer immer jünger werden.

Für das Aufspüren sowie die Listung der zu sperrenden Seiten ist das Bundeskriminalamt zuständig, das die Listen den Zugangsanbietern bereitstellt und verantwortet. Dabei wird sichergestellt, dass keine legalen Angebote auf die Liste gelangen und ein effektiver Rechtsschutz möglich ist. Die Zugangsanbieter werden keinen ungerechtfertigten Haftungsansprüchen unterworfen, sofern sie sich an die rechtlichen Vorgaben halten. Den Nutzern wird aus präventiven Gründen dargelegt, warum der Zugang zu einer Internetseite verwehrt wird und gleichzeitig wird ein Informations- und Beschwerdeweg eröffnet.

Ich bin mir darüber bewusst, dass mit der Erschwerung des Zugriffs auf kinderpornographische Internetseiten diese abscheulichen Inhalte nicht aus dem Internet verschwinden werden. Gerade deshalb wurde in das beschlossene Gesetz ausdrücklich hineingeschrieben, dass die Entfernung derartiger Inhalte von den entsprechenden Servern Vorrang vor der Zugriffserschwerung hat. Demnach wird eine Verhinderung des Zugangs zu entsprechenden Seiten nur dann zulässig sein, wenn eine Verpflichtung der Verantwortlichen zur Löschung der betreffenden Inhalte nicht erfolgversprechend ist. In bestimmten Fällen, vor allem wenn sich die Server, auf denen sich kinderpornographische Inhalte befinden, außerhalb der Europäischen Union befinden, können deutsche Behörden allerdings die Löschung der Inhalte häufig nicht durchsetzen. In diesen Fällen halte ich es für sinnvoll und notwendig, den Zugriff aus Deutschland auf die entsprechenden Internetseiten zu erschweren. Jeder verhinderte Klick auf eine derartige Internetseite ist in diesen Fällen aus meiner Sicht ein Erfolg.

Ich halte es für nicht zielführend und in der Sache falsch, in diesem Zusammenhang von Zensur zu sprechen. Presse- und Meinungsfreiheit sind Grundrechte mit hohem Stellenwert. Dennoch gelten auch sie nicht völlig uneingeschränkt. Aus gutem Grund wäre es beispielsweise in deutschen Print-Medien nicht zulässig, kinderpornographische Inhalte zu veröffentlichen. Dennoch wäre es deplatziert, in diesem Zusammenhang von Zensur zu sprechen - dies wird mit Blick auf die Print-Medien nach meiner Beobachtung auch von niemandem so gesehen. Der Schutz von Kindern und die Eindämmung der Kinderpornographie darf aber nicht auf einzelne Verbreitungswege wie die gedruckte Presse beschränkt werden. Vielmehr gilt es an dieser Stelle, sich auch um Lösungen für die Herausforderungen durch das Internet zu bemühen. Die Zugangssperren zu Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten rührt demzufolge nicht an der im Grundgesetz garantierten Informations- und Kommunikationsfreiheit. Es geht nicht darum, Freiheiten einzuschränken, sondern darum, Seiten, auf denen der Missbrauch und die Vergewaltigung von Kindern verbreitet und auf einfache Weise weltweit verfügbar gemacht wird, zu blockieren.

Meiner Überzeugung nach geht es darum, Menschrechte und die Würde des Einzelnen, nämlich der Kinder, zu schützen und schwere Körperverletzungen zu ächten. Die Einschränkung des Zugangs zu strafbewehrtem Material und die Verhinderung neuer Straftaten verletzen keine Freiheitsrechte. Das Internet ist ein Kommunikationsmedium wie alle anderen auch und es steht für mich völlig außer Frage, dass auch im Internet rechtliche Regeln gelten und auch wirksam durchgesetzt werden müssen, wenn es darum geht, so wichtige Rechtsgüter wie den Kinderschutz durchzusetzen. Gerade weil das Internet als Kommunikationsmittel enorme Möglichkeiten zur Verbreitung von Inhalten bietet, ist dieser Schutz aber nur durch ein Bündel verschiedener Maßnahmen zu gewährleisten.

Aus diesem Grund wird mit diesem Gesetz ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Kinderpornographie geschaffen. Ich werde mich – ebenso wie die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag – in meiner politischen Arbeit weiterhin dafür einsetzen, dass Kindesmissbrauch und Kinderpornographie bekämpft und eingedämmt werden.

Für etwaige Rückfragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Stephan Mayer
Bundestagsabgeordneter

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Stephan Mayer
Stephan Mayer
CSU