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Wie hoch sind direkten und indirekten Aufwendungen für die Unterstützung der Ukraine durch Deutschland seit Beginn des Krieges? - Bitte auch die Kosten der EU direkt und indirekt.

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Stephan Mayer
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Frage von Andreas D. •

Wie hoch sind direkten und indirekten Aufwendungen für die Unterstützung der Ukraine durch Deutschland seit Beginn des Krieges? - Bitte auch die Kosten der EU direkt und indirekt.

Sehr geehrter Herr Mayer, ich würde sie bitte die Kosten detaillierter aufzuschlüsseln Bürgergeld für Flüchtlinge, soziale Kosten der Flüchtlinge , Unterstützung Administration und Wirtschaft Ukraine, Waffenkäufe direkt und indirekt, Bürgschaften für Kredite, usw..
Für die Kosten der EU können sie sich gerne Unterstützung holen, da sie aber ja über die Zahlungen an die EU abstimmen, sollte sie wissen wofür das Geld verwendet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas D.
 

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr D.,

ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Frage vom 12. Oktober 2025 zur Höhe der direkten und indirekten Aufwendungen Deutschlands und der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine seit Beginn des russischen Angriffskrieges im Jahr 2022. Ich antworte Ihnen dazu aus meiner persönlichen parlamentarischen Perspektive als einzelner Abgeordneter sehr gerne. Für Ihr detailliertes Interesse an einzelnen Detailpositionen und der konkreten finanziellen Ausstattung, respektive centgenaue Mittelverwendung darf ich Sie zugleich an das jeweils zuständige Bundesministerium beziehungsweise an die zuständigen Stellen der Europäischen Union im Rahmen der bestehenden Auskunfts- und Transparenzpflichten verweisen.

Nach den zuletzt konsolidierten Angaben der Bundesregierung belaufen sich die seit Februar 2022 geleisteten bilateralen Unterstützungsleistungen Deutschlands auf insgesamt rund 48 Milliarden Euro. Davon entfallen nach dem jüngsten Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag etwa 15,6 Milliarden Euro auf militärische Hilfen. Die zivilen und humanitären Unterstützungsleistungen summieren sich nach aktuellem Stand auf etwa 36 Milliarden Euro. Innerhalb dieser Leistungen sind auch die humanitären Hilfen und Beiträge zu internationalen Fonds enthalten.

Die darüber hinausgehenden inländischen Aufwendungen infolge der Aufnahme und Integration von Geflüchteten aus der Ukraine werden in der Bundesrepublik nicht als einheitlicher Haushaltsposten erfasst. Nach den verfügbaren Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beliefen sich die Leistungen des Bundes im Rahmen des Bürgergeldes an ukrainische Staatsangehörige im Jahr 2024 auf rund 6,3 Milliarden Euro. Hinzu kommen Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die im Jahr 2024 insgesamt bei etwa 6,7 Milliarden Euro lagen, wobei diese Leistungen alle Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einschließen.

Auf europäischer Ebene haben Rat und Kommission die konsolidierten Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine bis Herbst 2025 mit einem Gesamtvolumen von rund 177 Milliarden Euro ausgewiesen. Diese Summe umfasst makrofinanzielle Hilfen, Mittel der Ukraine-Fazilität, humanitäre Unterstützung, militärische Beiträge im Rahmen der European Peace Facility sowie flankierende Programme der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung. Allein die Ukraine-Fazilität der Europäischen Union verfügt über ein Finanzvolumen von 50 Milliarden Euro für den Zeitraum 2024 bis 2027, wovon bis November 2025 mehr als 24 Milliarden Euro bereits ausgezahlt wurden.

Die genannten Zahlen sind aggregiert und umfassen sowohl tatsächliche Zahlungen als auch Verpflichtungsermächtigungen und zugesagte Mittel. Fiskalische und soziale Aufwendungen für die Aufnahme und Integration ukrainischer Geflüchteter werden in Deutschland ressortübergreifend auf verschiedene Haushaltstitel verteilt.

Für die jeweils aktuelle und zahlenexakte Auskunft verweise ich auf die zuständigen Ressorts: Haushalts- und finanzielle Detailfragen beantwortet das Bundesministerium der Finanzen, sozialrechtliche Fragen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, asyl- und aufenthaltsrechtliche Fragen das Bundesministerium des Innern, Fragen zur militärischen Unterstützung das Bundesministerium der Verteidigung sowie Fragen zur zivilen und humanitären Hilfe das Auswärtige Amt. Für die europäischen Programme und Hilfsinstrumente sind die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union auskunftsberechtigt.

Ich danke Ihnen nochmals sehr herzlich für Ihre Frage und stehe Ihnen selbstverständlich jederzeit persönlich für Ihre Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Mayer, MdB

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