Frage an Stephan Mayer bezüglich Recht

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Stephan Mayer
CSU
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Frage von Nadja F. •

Frage an Stephan Mayer von Nadja F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Mayer,

wie Sie sicher wissen sind die Begriffe Transsexualität und Transgender auch im Raum Altötting durchaus ein Thema.

Schon im Februar diesen Jahres hat ein UN-Komitee, dass sich mit der Überprüfung des Frauenrechtsabkommens CEDAW befasste, einiges an der Situation transsexueller Frauen in Deutschland bemängelt (Wobei die allermeisten dieser Punkte Transsexuelle im Allgemeinen betreffen, also auch transsexuelle Männer)

Da in der Novellierung des TSG in diesem Jahr nur die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt wurden, ansonsten allerdings nichts an diesem eher veralteten Stückwerk aus den achziger Jahren geändert wurde, würde es mich interessieren wie Sie persönlich zu diesem Thema stehen und ob auch Sie sich hier für die Belange der Transsexuellen einsetzen würden.

Mit freundlichen Grüssen
Nadja Ferber

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CSU

Sehr geehrte Frau Ferber,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30.11.2009 auf www.abgeordnetenwatch.de, in der Sie meine Meinung zur Novellierung des Transsexuellengesetzes (TSG) und allgemein zu den Belangen der Transsexuellen erfragen.

Vorab ist festzuhalten, dass selbstverständlich auch die berechtigten Interessen von Transsexuellen in meinem politischen Engagement eine wichtige Rolle spielen, nicht zuletzt da ich als innen- und rechtspolitscher Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag in der letzten Legislaturperiode auch mit der Novellierung des TSG befasst war. Mir sind grundsätzlich die Wahrung und der Schutz der Persönlichkeitsrechte von jederman, wozu selbstverständlich auch die sexuelle Identität gehört, besonders wichtig.

Wie Sie richtig festgestellt haben, waren zunächst Änderungen des TSG aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. Mai 2008 bis zum 01. August 2009 umzusetzen. Hierbei wurde die Rechtssprechung sehr genau umgesetzt und damit dem verheirateten Transsexuellen die Möglichkeit eröffnet, eine bestehende Ehe fortzuführen. Dadurch hat der Gesetzgeber sichergestellt, dass Rechte und Pflichten der Ehepartner durch die Geschlechtsänderung eines Partners unverändert bleiben und sich auch nach Rechtskraft der Entscheidung nach den Vorschriften über die Ehe bestimmen.

In dem eingebrachten Gesetzentwurf wurde ausdrücklich festgelegt, dass weitere Änderungen des Transsexuellenrechts der nächsten Legislaturperiode vorbehalten sind. Ich gehe davon aus, dass bei den Beratungen insbesondere weitere verfahrensrechtliche Erleichterungen durchgesetzt werden können. Details einer Anpassung kann ich hier nicht vorwegnehmen, da die Beratungen dazu noch ausstehen.

Für eventuelle Nachfragen können Sie sich selbstverständlich gerne jederzeit an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stephan Mayer
Bundestagsabgeordneter

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