Frage an Stephan Mayer bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Stephan Mayer
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Frage an Stephan Mayer von Tim G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Mayer,

laut Pressemitteilung ( https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/eugh-urteil-zum-sprachnachweis-ist-nicht-im-interesse-der-betroffenen ) wollen Sie daran festhalten, dass ausländische Ehegatten von Deutschen so lange getrennt bleiben, bis sie Deutsch-Kenntnisse nachweisen -- über viele Monate, manchmal Jahre also, wird uns Deutschen ein Zusammenleben mit unserem ausländischen Ehegatten verwehrt. Bei den Ehegatten hier lebender Türken wurde das von EuGH hingegen nachvollziehbar für rechtswidrig erklärt:

"Auch wenn man davon ausgeht, dass die von der deutschen Regierung angeführten Gründe – die Bekämpfung von Zwangsverheiratungen und die Förderung der Integration – zwingende Gründe des Allgemeininteresses darstellen können, geht eine nationale Bestimmung ... über das hinaus, was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich ist, da der fehlende Nachweis des Erwerbs hinreichender Sprachkenntnisse automatisch zur Ablehnung des Antrags auf Familienzusammenführung führt, ohne dass besondere Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden." (Urt. vom 10.07.2014, RS Dogan, Rn 38).

Können Sie uns erklären, warum dies nun ausgerechnet bei Deutschen fortgeführt werden sollen? Also jenen, die seit Generationen hier leben oder die sich hier voll integriert haben, zu unserem Gemeinwohl beitragen, die Sprache gut sprechen und sich deshalb -- meist unter Aufgabe ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit -- haben einbürgern lassen?

Ausgerechnet bei dieser Bevölkerungsgruppe hält es die CDU für angebracht, nicht etwa darauf zu vertrauen, dass sie selbst für die Integration ihrer Ehepartner sorgen, sondern zum Spracherwerb im Ausland zu verpflichten? Ausgerechnet bei uns Deutschen hält man es für möglich, dass wir Ausländer zur Ehe mit uns zwingen und damit eine schwere Straftat begehen?

Können Sie uns erklären, welche Ziele die Union mit diesem Gesetz eigentlich (noch) verfolgt, nachdem der EuGH es in Bezug auf Türkische Arbeitnehmer gekippt hat?

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