Weitere Fragen an Stephan Pilsinger
Ihre Frage ist systemisch gesehen folgerichtig. Wenn man die homöopathische und die anthroposophische Medizin aus dem Katalog der freiwilligen Satzungsleistungen streichen will, müsste man auch an die phytotherapeutischen Leistungen ran. Was für mich persönlich aber nicht bedeutet, dass ich die Phytotherapie für nutzlos halte, im Gegenteil. Als nebenberuflich weiterhin praktizierender Allgemeinarzt beobachte ich, dass Methoden der Phytotherapie durchaus bei Patienten anschlagen.
Ich bin gegen ein solches generelles Tempolimit.
Der Rückzug wichtiger Akteure aus dem Aktionsbündnis Patientensicherheit ist ein Warnsignal.
Ziel muss eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Energieversorgung sein – nicht neue Abhängigkeiten von fossilen Importen.
