Am 11.3. hat der Bewertungsausschuss auf Betreiben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) die Vergütung der ambulanten Psychotherapie um 4,5 Prozent abgewertet zum 01.04.26. Was ist ihre Meinung?
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Vergütung der ambulanten Psychotherapie und der Entscheidung des Bewertungsausschusses.
Im Zuge der Honorarabsenkung wurde gleichzeitig beschlossen, die sogenannten Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten um 14,25 Prozent anzuheben. Somit ergibt sich für psychotherapeutische Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten, in Summe eine deutlich geringere Absenkung der Honorare.
Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert. Deshalb kommentiere ich einzelne Entscheidungen des Erweiterten Bewertungsausschusses nicht näher.
Hierfür bitte ich um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Pilsinger
