Frage an Stephan Stracke

Portrait von Stephan Stracke
Stephan Stracke
CSU
95 %
18 / 19 Fragen beantwortet
Frage von Erika P. •

Frage an Stephan Stracke von Erika P.

Wie werden Sie abstimmen und warum?

Portrait von Stephan Stracke
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Probst,

für Ihre Nachricht vom 03. April 2015, mit der Sie die von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzes- und Verordnungsvorschläge zum Fracking kritisieren, danke ich Ihnen.

Ich kann Ihnen versichern: Für die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag genießt der Schutz von Umwelt und Gesundheit beim Fracking Vorrang vor allen anderen Interessen. Auch im bevorstehenden parlamentarischen Verfahren werden wir hierbei keinerlei Abstriche machen.

Gerade deshalb halte ich die Entwürfe der Bundesregierung aber für eine gute Diskussionsgrundlage: Bislang sind sowohl das konventionelle Fracking aus Sandstein als auch das unkonventionelle Fracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein in Deutschland grundsätzlich zulässig. Spezifische Vorschriften zum Schutz von Umwelt und Gesundheit gibt es kaum. Es geht also in der aktuellen Diskussion nicht darum, Fracking zu ermöglichen. Uns allen ist an einer deutlichen Verschärfung des Rechtsrahmens gelegen. Dies ist auch unbedingt erforderlich – heute ist für die Genehmigung von Frackingbohrungen nicht einmal eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich:

• Das vorliegende Regelungspaket schließt Fracking jeglicher Art, also auch das konventionelle, in allen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz sensiblen Gebieten aus. Dies betrifft Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete, genauso wie Nationalparks, Naturschutz- und Natura 2000-Gebiete. Außerdem wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, weitere Gebiete zu benennen, in denen Fracking generell verboten ist, etwa zum Schutz der Mineralwasser- oder Getränkeherstellung.

• Auch außerhalb dieser umfassenden Verbotskulisse soll unkonventionelles Fracking bis zu einer Tiefe von 3.000 Metern in Schiefer- und Kohleflözgestein unzulässig sein. Hintergrund ist eine Gefahrenabwägung: Bei Tiefbohrungen seien, so die Bundesregierung, keine Gefahren für Grund- und Mineralwasser mehr zu erwarten.

• Da sich ein so weitgehendes Verbot nur rechtfertigen lässt, wenn unkonventionelles Fracking tatsächlich nicht sicher zu beherrschen ist, die Meinungen hierüber aber weit auseinandergehen, lässt der Gesetzentwurf einzelne Probebohrungen zu – wissenschaftlich begleitet und unter Wahrung strengster Umweltanforderungen.

• Ferner sieht der Entwurf eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung für alle mit dem Fracking im Zusammenhang stehenden Bohrungen vor, gleich ob konventionell oder unkonventionell. Gleiches soll in Zukunft auch für den Umgang mit Rückfluss und Lagerstättenwasser gelten.

Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag wird das parlamentarische Verfahren nutzen, um die vorliegenden Entwürfe genau zu prüfen und zu hinterfragen. Dies gilt insbesondere für die sogenannte 3000-Meter-Grenze, den Umgang mit Lagerstättenwasser und die Ausgestaltung des Erprobungsverfahrens. Klar ist: Eine kommerzielle Nutzung durch die Hintertür wird es mit uns sicher nicht geben. Gern werden wir in den vor uns liegenden Beratungen auch Ihre Hinweise berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke
Mitglied des Deutschen Bundestages

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Stephan Stracke
Stephan Stracke
CSU