Guten Tag, es macht doch Sinn, wenn alle Berufsgruppen, also auch Beamte und Selbständige, in eine gemeinsame Rentenkasse einzahlen würden. Warum setzt man dies nicht endlich um ?

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Stephan Stracke
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Frage von Bernd M. •

Guten Tag, es macht doch Sinn, wenn alle Berufsgruppen, also auch Beamte und Selbständige, in eine gemeinsame Rentenkasse einzahlen würden. Warum setzt man dies nicht endlich um ?

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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. Dezember, in der Sie eine Einbeziehung von Beamten in die Gesetzliche Rentenversicherung ansprechen. Hierzu kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Ihren Vorschlag kann ich nicht unterstützen, denn er weist erhebliche rechtliche, praktische und finanzielle Probleme auf. Die Beamtenversorgung ist im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung keine Versicherung, sondern Bestandteil der Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Sie ist Gegenleistung für die Verpflichtung des Beamten zur hoheitlichen Tätigkeit und für die besonderen Pflichten, die sich aus seinem Dienst- und Treueverhältnis ergeben. Der Anspruch auf Versorgung unterscheidet sich damit grundlegend von dem rentenrechtlichen Versicherungsanspruch. Aus Art. 33 Absatz 5 des Grundgesetzes, dem Alimentationsprinzip, ergibt sich, dass der Dienstherr die Altersversorgung zu tragen hat. Aus diesem Grund sind Beamte von der Sozialversicherungspflicht befreit. Bereits das Grundgesetz steht also einer Einbeziehung von Beamten in die Rentenversicherung entgegen.

Zudem würden sich für die Rentenversicherung und auch für die Rentner keine Vorteile ergeben, wenn Beamte in die Versicherungspflicht einbezogen würden. Denn die Rentenversicherung wird im Umlageverfahren finanziert. Das heißt, diejenigen die einzahlen, erwerben später auch Ansprüche auf Zahlungen aus diesem Versicherungssystem. Die einbezogenen Beamten würden also genauso Leistungen entnehmen, wie sie vorher eingezahlt hätten. Höhere Renten oder eine verbesserte Gesamtsituation der Rentenversicherung würden sich auf lange Sicht nicht ergeben. Verwaltungspraktische Gründe stehen ebenfalls einer Einbeziehung der Beamten entgegen. Denn es bräuchte Übergangsfristen von mehreren Jahrzehnten. Dies wäre für die Verwaltung sehr aufwändig. Zudem würden dem Bund und den Ländern durch die Einbeziehung der Beamten in die Rentenversicherung erhebliche Kosten entstehen, denn es müsste jeden Monat der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung entrichtet werden.

Ich hoffe, dass ich mit meinen Ausführungen zu einem besseren Verständnis der Sach- und Rechtslage beitragen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke, MdB

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