Fragen zur Umstrukturierung des Einbürgerungsverfahrens in Berlin

Man sieht mich im Treppenhaus des Abgeordnetenahuses vor einer weißen Wand stehen. Ich trage ein schwarzes T-Shirt, eine braune Jacke und lache.
Susanna Kahlefeld
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Irina W. •

Fragen zur Umstrukturierung des Einbürgerungsverfahrens in Berlin

Sehr geehrte Frau Kahlefeld,

während ich die Digitalisierung und Modernisierung des Verfahrens begrüße, bin ich besorgt über die Umsetzung. Es scheint, dass die neuen Regelungen für bereits eingereichte Anträge nicht vollständig durchdacht sind. Antragsteller*innen, die in den letzten Jahren Anträge gestellt haben, erhalten kaum Informationen und haben keine Kontaktmöglichkeit. Wie konnte das passieren?

Meine Fragen:

1. Wie sieht der aktuelle Plan für die bereits eingereichten Anträge aus? Alle alten Anträge wurden bereits digitalisiert. Müssen die alten Antragsteller*innen ihre Anträge dennoch erneut einreichen?

2. Falls eine erneute Einreichung erforderlich ist, wird die Gebühr erneut erhoben, obwohl sie bereits bezahlt wurde?

3. Wird die Digitalisierung zu einer schnelleren Bearbeitung der alten Anträge führen, wenn ja, in welchem Zeitrahmen ist dies zu erwarten?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen,

I. W

Man sieht mich im Treppenhaus des Abgeordnetenahuses vor einer weißen Wand stehen. Ich trage ein schwarzes T-Shirt, eine braune Jacke und lache.
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Liebe Frau W.,
 
 vielen Dank für Ihre Anfrage.
 Nach dem parlamentarischen Beschluss die Einbürgerungsbehörde zu zentralisieren, gab für die Übergangsphase bis zur Einführung der Zentralisierung kein konkretes Konzept. Dies hat in der Praxis dazu geführt, dass viele Anträge nicht mehr von den Bezirksämtern bearbeitet wurden und stattdessen beim Landesamt für Einwanderung (LEA) gestaut sind. Die Senatsverwaltung teilte hierzu mit, dass nunmehr über 40.000 unbearbeitete Anträge existieren. 

 Diese gestauten Anträge werden nun digitalisiert. Der Direktor des LEA, Engelhard Mazanke, berichtete im Rahmen einer Sitzung des Innenausschusses am 19.02.2024, dass die betroffenen Papierakten einem Dienstleister zur Verfügung gestellt wurden, der damit beauftragt worden ist, diese Akten einzuscannen und dann an das LEA zu schicken. Täglich erreichen das LEA 300-400 dieser Akten. Im Anschluss findet eine Qualitätssicherung statt, in der die Authentizität der Unterlagen geprüft und sichergestellt wird, dass alle Unterlagen für die Bearbeitung des Einbürgerungsantrags vorliegen.  Er geht davon aus, dass die Digitalisierung der gestauten Anträge im zweiten Quartal des Jahres 2024 abgeschlossen sein wird. Rund 20.000 Einbürgerungen sollen seiner Aussage nach in diesem Jahr gelingen. 

 Parallel zu der Digitalisierung der angestauten Anträge findet auch die Bearbeitung der neuen Einbürgerungsanträge statt, die seit Einführung der Zentralisierung am 01.01.2024 online auf der Webseite des LEA gestellt werden können. Die digitale Antragsstellung scheint bisher einwandfrei zu funktionieren. Die Eingabemaske ist intuitiv gestaltet und sehr einfach zu bedienen. Einige tausend Anträge sollen auf diese Weise bereits gestellt worden sein. Wir begrüßen diese Entwicklung zwar, setzen uns allerdings weiterhin dafür ein, dass die neu gestellten Anträge nicht zu Lasten der älteren Anträge priorisiert werden. Die Anträge dürfen nicht im Exklusivverhältnis zueinander stehen. Die Einbürgerungsbehörde muss seiner Verantwortung gerecht werden und allen Antragsteller*innen eine zeitnahe Bearbeitung ihres Antrags gewährleisten.  

Dadurch, dass die digital gestellten Anträge im Moment noch priorisiert werden und den Betroffenen empfohlen wird, einen erneuten Antrag auf diese Weise zu stellen, entstehen die in der Frage erwähnten Doppelkosten. Menschen, die vor der Zentralisierung der Einbürgerungen bereits einen Antrag gestellt haben, sollen jetzt einen weiteren Antrag stellen und dafür ebenfalls die Kosten tragen. Diese absolute Ungleichbehandlung haben wir im Rahmen eines parlamentarischen Antrags dargestellt und fordern den Senat darin auf, diese Kosten für einen „neuen“ Antrag nicht länger zu erheben: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-1699.pdf

 Wir arbeiten also weiterhin mit Nachdruck daran, dass sich die Zustände im LEA verbessern. Vor ein paar Monaten haben wir zur generellen Situation auch bereits einen Antrag erstellt, der hier zu finden ist: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-1523.pdf

 
 Liebe Grüße
 Susanna Kahlefeld
 

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