Frage an Susanne Mittag bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Susanne Mittag
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Frage von Helmut B. •

Frage an Susanne Mittag von Helmut B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Mittag, ich hätte gerne von Ihnen eine persönliche Antwort, wie Ihre Sichtweise zum Thema ist. Mit freundlichem Gruß H. B.

Rupert Scholz, war Staatsrechtsprofessor in Berlin und Bundesverteidigungsminister (CDU) in Bonn und erklärte bereits vor 2 Jahren: Führende Politiker argumentieren, sie müssten wegen des Grundgesetzes alle Flüchtlinge ins Land lassen. Das Gegenteil ist richtig, erklärt Verfassungsrechtler Rupert Scholz.
http://www.focus.de/politik/deutschland/wir-verteidigen-europas-werte-asylrecht-kennt-obergrenze_id_5016673.html

Die folgenden Punkte sind unter obigem Link ausführlich nachzulesen.
1. Asyl begründet keinen Anspruch auf Einwanderung 2. Jeder EU-Staat hat das Recht auf Grenzkontrollen 3. Der Staat muss nationale Identität schützen 4. Das Asylrecht steht nicht über anderen Grundrechten 5. Das Asylrecht kennt verfassungsrechtliche Schranken 6. Der Bundestag kann Asyl-Obergrenzen einziehen 7. Wer Regeln bricht, hat keinen Anspruch auf Asyl 8. Familiennachzug lässt sich rechtlich stoppen 9. Deutschland kann Flüchtlinge zurückschicken 10. Die geplanten Transitzonen sind mit der Verfassung vereinbar

Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio sagt:
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article146079219/Staat-heisst-auch-Herrschaft-ueber-die-Grenzen.html
Ein Hinweis zur Genfer Flüchtlingskonvention! Das Dublin-Abkommen und Schengen basieren genau auf Art. 26 der Genfer Flüchtlingskonvention! Deshalb haben sowohl Orban als auch Merkel, als auch alle Staaten, die die Flüchtlinge weiterschleusten, gegen das von ihnen ratifizierte Recht der Genfer Flüchtlingskonvention verstoßen.

Links zum Grundgesetz § 16a und zur Genfer Flüchtlingskonvention https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
http://www.bamf.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/G/genfer-fluechtlingskonvention.html?view=renderHelp[CatalogHelp]
http://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2017/02/DE_UNHCR-GFK-Pocket_2015.pdf

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage.
Im Grundgesetz heißt es in Artikel 16a Absatz 1: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. So schlicht und einfach stellt sich die Situation dar.
In Absatz 2 wird ausgeführt, wer sich denn nicht auf diesen Grundsatz berufen kann und deshalb kein Anrecht auf Gewährung von Asyl in Deutschland hat.
Neben dem Asyl gibt es auch die Möglichkeit nach der Genfer Flüchtlingskonvention Menschen vor Verfolgung von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren aufgrund ihrer Rasse, Nationalität, politische Überzeugung, Religion oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in Deutschland zu schützen. Oder es greift der subsidiäre Schutz, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Bedrückendstes Beispiel hierfür ist Syrien, wo seit Jahren der Bürgerkrieg tobt.
Eine Schutzberechtigung der drei Schutzformen – Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz oder subsidiärer Schutz – kommt nicht in Betracht, wenn Ausschlussgründe vorliegen.
Dazu gehören: Wenn eine Person ein Kriegsverbrechen oder eine schwere nichtpolitische Straftat außerhalb des Bundesgebiets begangen hat, den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwidergehandelt hat, als Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil sie wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.
Dann wird der Aufenthaltsstatus geändert und eine Abschiebung betrieben. Dies ist erst in der letzten Woche nach Afghanistan geschehen.
Ich halte eine Obergrenze für die Aufnahme nicht für sinnvoll. Wer Schutz vor Verfolgung braucht, muss ihn auch bekommen können, unabhängig wie viele Menschen davor auch schon Schutz gesucht haben. Allerdings kann es nicht sein, dass einige wenige Länder, wie Italien und Griechenland durch ihre EU-Außengrenzen und dem Mittelmeer sehr viele Menschen aufnehmen. Deutschland kommt seinen Verpflichtungen nach und nimmt aus diesen Länder Menschen auf. Andere wie Polen, Ungarn oder die Tschechische Republik kommen dem aber nicht nach. Sie verweigern sich sogar Urteilen des Europäischen Gerichtshofes.
Das kann nicht sein! Wer Mitglied in der EU ist und von der europäischen Solidarität durch zum Teil Milliardenzahlungen profitiert, muss auch seinen Pflichten nachkommen. Weigert sich das Mitgliedsland, müssen wir daraus Konsequenzen ziehen. Die Position von Martin Schulz und der SPD ist in diesem Punkt vollkommen klar: wer sich weiter weigert Flüchtlinge aufzunehmen, wird im kommenden mehrjährigen Finanzrahmen der EU weniger Geld bekommen. Die Verhandlungen für die Zeit von 2018- 2021 laufen derzeit. Dafür sollen aufnehmende Länder stärker entlastet werden.

Darüber hinaus brauchen wir ein Einwanderungsgesetz, das Einwandern Chancen bietet und gleichzeitig die Bedürfnisse unseres Arbeitsmarktes berücksichtig. Für Menschen, die bei uns in erster Linie Arbeit suchen, ist das Asylsystem der falsche Weg. Das steht zu Recht nur Verfolgten und Kriegsflüchtlingen offen.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Mittag, MdB

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