Bundesregierung strebt 30 % Bio-Fläche bis 2030. Welche Position beziehen Sie zu dieser Zielrichtung?

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Susanne Schaper
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Frage von Matthias M. •

Bundesregierung strebt 30 % Bio-Fläche bis 2030. Welche Position beziehen Sie zu dieser Zielrichtung?

Sehr geehrte Frau Schaper,

Die Bundesregierung strebt 30 % Bio-Fläche bis 2030 an – Sachsen liegt derzeit bei 9,5 %. Um diese Lücke zu schließen, gilt Agri-Photovoltaik als vielversprechend. Um sie wirklich nachhaltig zu gestalten, wird zunehmend die Ausrichtung an Cradle-to-Cradle (C2C)-Prinzipien gefordert, inklusive der Anerkennung als Ausgleichsmaßnahme, was eine länderübergreifende Arbeitsgruppe aktuell vorbereitet .

Befürworten Sie C2C-konforme Agri-PV als Instrument zur Steigerung des Bio-Anteils in Sachsen?

Welche konkreten Schritte (Flächen, Förderung, Planungsrecht) wollen Sie unternehmen, um Sachsen hierbei als Vorreiter zu positionieren?

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Antwort von Die Linke

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an unserer Position zum Sachverhalt.

Als Linke unterstützen wir das Ziel den Anteil biologisch bewirtschafteter Flächen deutlich zu erhöhen. Die ökologische Bewirtschaftung verfügt aus unserer Sicht über ein erhebliches Potenzial für eine umweltverträglichere und naturverträglichere Gestaltung landwirtschaftlich geprägter Landschaften. Ihre Vorteile reichen von der Förderung der Bodenfruchtbarkeit und des Bodenlebens über die Verringerung von Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträgen bis hin zur Verbesserung der Lebensbedingungen für Pflanzen, Insekten und Vögel. Gleichzeitig können vielfältigere Fruchtfolgen und Anbaustrukturen zur Aufwertung des Landschaftsbildes und zur Erhöhung der Strukturvielfalt beitragen. Besonders hervorzuheben ist dabei die Möglichkeit, landwirtschaftliche Produktion und Naturschutz miteinander zu verbinden. Der ökologische Landbau kann somit einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung multifunktionaler Agrarlandschaften leisten, wobei seine konkrete naturschutzfachliche Wirkung stets von den Standortbedingungen und der tatsächlichen Ausgestaltung der Bewirtschaftung abhängt.

Um den Ökolandbau wirtschaftlich attraktiv und krisenfest zu machen, braucht es vor allem eine grundlegende Kehrtwende in der Agrarpolitik. Zentral ist hier die Reform der EU-Agrarförderung (GAP). Staatliches Geld muss konsequent an das Prinzip „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ gekoppelt werden. Konkret bedeutet dies, dass Fördermittel zweckgebunden an wissenschaftlich fundierte Umwelt-, Klima- und Tierwohlkriterien fließen müssen, beispielsweise durch den Ausbau bürokratiearmer Öko-Regelungen (Eco-Schemes) und langfristig staatlich garantierte Umstellungs- und Beibehaltungsprämien.

Da umstellungswillige Landwirte oft durch wirtschaftliche Unsicherheit und den massiven Preisdruck der großen Supermarktketten abgeschreckt werden, braucht es zudem eine Verschärfung des Kartellrechts sowie faire Erzeugerpreise. Als Linke setzen wir uns für staatlich garantierte Mindestpreise ein. Mit dem gezielten Aufbau regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen und einer verbindlichen Bio-Quote in der öffentlichen Außer-Haus-Verpflegung (z. B. in Kantinen und Schulen) können Erzeuger*innen nachhaltig unterstützt werden.

Um die Existenz von Bio-Höfen langfristig zu sichern, ist zudem ein strenges Bodenrecht durch ein wirksames Agrarstrukturgesetze unabdingbar.

Wissenschaftliche Erhebungen und praktische Anwendungen belegen, dass Agri-PV-Anlagen dazu beitragen können, landwirtschaftliche Ernteerträge zu harmonisieren. Obgleich hohe Anschaffungskosten und aufwendige Bewilligungsverfahren den Ausbau hemmen, erweist sich die Technologie als wertvolles Instrument zur Bewältigung klimabedingter Belastungen. Für die Ausweitung des ökologischen Landbaus bietet die Synthese aus Pflanzenbau und regenerativer Stromerzeugung durchaus vielversprechende Perspektiven. Schutz vor Extremwetter, das zusätzliche wirtschaftliche Standbein zur Absicherung von Umstellungsprozessen und eine ressourcenschonende Doppelnutzung der Flächen sind gute Argumente für Agri-PV-Anlagen. Langfristig kann dieses Konzept als ein Baustein einer nachhaltigen Agrarwirtschaft, welche die Nahrungsmittelproduktion unter veränderten klimatischen Bedingungen stabilisiert und gleichzeitig den ökologischen Umbau fördert, fungieren.

Die Linke unterstützt die Forderung, Agri-PV konsequent an den Prinzipien von Cradle-to-Cradle auszurichten. Nachhaltigkeit darf nicht bei der Erzeugung erneuerbarer Energie enden, sondern muss den gesamten Lebenszyklus der Anlagen umfassen. Dazu gehören schadstoffarme beziehungsweise schadstofffreie Materialien, eine recyclinggerechte Konstruktion und die Möglichkeit, Anlagen am Ende ihrer Nutzungsdauer vollständig zurückzubauen und die verwendeten Materialien wiederzuverwerten. Gerade bei Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen müssen Boden und Umwelt dauerhaft geschützt werden. Dafür braucht es verbindliche ökologische Standards, die über den gesamten Lebenszyklus der Anlagen gelten. Öffentliche Fördermittel müssen daran geknüpft werden, dass diese Standards eingehalten werden.

Eine generelle Anerkennung ökologisch aufgewerteter Agro-PV-Anlagen als Ausgleichsmaßnahme bei Flächenverlusten durch Infrastrukturmaßnahmen sehen wir kritisch. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind zurecht an strenge ökologische Kriterien gebunden. Im Kern muss es darum gehen, die geschädigten Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes gleichartig oder gleichwertig wiederherzustellen. Dabei sollten die Maßnahmen möglichst in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zum Eingriff stehen und eine echte, dauerhafte ökologische Aufwertung bewirken. Besonders im Artenschutz ist zudem der rechtzeitige funktionale Bezug entscheidend: Sogenannte CEF-Maßnahmen müssen deshalb bereits wirken und Lebensräume für betroffene Populationen sichern, bevor die eigentliche Bauphase beginnt. Für eine generelle regulatorische Anerkennung fehlt zudem derzeit die verlässliche wissenschaftliche Datenbasis. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) führt genau aus diesem Grund bis 2028 umfassende Ressortforschungsprojekte durch, da standardisierte Langzeitdaten zu den tatsächlichen Biodiversitätseffekten noch ausstehen. Solange diese Wirkungen nicht abschließend erforscht sind, ist eine pauschale Gleichstellung mit bewährten, reinen Naturschutzmaßnahmen fachlich verfrüht.

Für Sachsen bedeutet dies aus unserer Sicht, zwei Ziele miteinander zu verbinden, ohne sie gleichzusetzen: Der Anteil des Ökolandbaus muss durch eine verlässliche Agrarpolitik, wirtschaftliche Anreize und bessere Vermarktungsmöglichkeiten erhöht werden. Gleichzeitig sollte Agri-PV dort ermöglicht und weiterentwickelt werden, wo sie mit der landwirtschaftlichen Nutzung vereinbar ist und naturverträglich ausgestaltet werden kann. Entscheidend ist dabei eine sorgfältige Standortwahl sowie eine Planung, die die Belange von Landwirtschaft, Energieerzeugung, Boden- und Naturschutz gleichermaßen berücksichtigt.

Unser Ziel ist eine Landwirtschaftspolitik, die den ökologischen Landbau stärkt und zugleich innovative Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel und zur Erzeugung erneuerbarer Energie eröffnet. Agri-PV kann dabei ein sinnvoller Baustein sein – nicht als Instrument zur Steigerung des Bio-Anteils, sondern als eigenständiger Ansatz für eine naturverträgliche Verbindung von landwirtschaftlicher Nutzung und erneuerbarer Energieerzeugung.

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