Warum werden getrennt lebende Elternteile, die Unterhalt zahlen, in Hartz4 wesentlich besser finanziell unterstützt als arbeitende?

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Sven Lehmann
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Frage von Nadine S. •

Warum werden getrennt lebende Elternteile, die Unterhalt zahlen, in Hartz4 wesentlich besser finanziell unterstützt als arbeitende?

Meine Frage bezieht sich in besonderem Maße auf getrennt erziehende Elternteile, die den vollen Unterhalt zahlen müssen, obwohl sie die Kinder bis zu 48% betreuen. Mein Freund hat 3 Kinder, verdient ca. 3600 Euro und muss fast 1200 Euro Unterhalt zahlen. Er bietet seinen Kindern Wohnraum an, versorgt sie zu 30%, teilt sich Fahrten, Arztbesuche u.s.w. mit der Mutter und schafft es finanziell nicht. Ihm bleiben 1160 Euro Selbstbehalt. Er zahlt alleine für die Wohnung 800 Euro warm, was nun wohl noch teurer werden wird. Sind dem Staat Eltern und deren Kinder nach einer Trennung so wenig wert, dass man sie ausbluten lässt? Er zahlt fast wie ein kinderloser Steuern, mehr als doppelt soviel wie ein kinderloser Ehemann! Unterhalt ist nicht einmal absetzbar. Anders, wenn Sie Ihren Vierbeiner in die Ferienbetreuung bringen! Der Hammer ist jedoch: Er muss eigentlich seine Arbeit verweigern, weil er in Hartz4 finanziell wesentlich besser gestellt ist! Siehe ISUV.de, temporäre Bedarfsgemeinschaft!

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Antwort von
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Guten Tag Frau S.,

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

 

Ohne die genauen Hintergründe bei Ihrem Freund beurteilen zu können, kann ich Ihnen sagen, dass wir Grüne uns gemeinsam mit SPD und FDP vorgenommen haben, die partnerschaftliche Betreuung nach der Trennung stärker zu unterstützen. Konkret bedeutet das, dass wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessern wollen, damit Getrennterziehende möglichst beiderseits sich um die Kinder kümmern können. Hierfür planen wir umgangsbedingte Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser zu berücksichtigen. Es soll einen Umgangsmehrbedarf im SGB II geben und eine vergleichbare steuerliche Komponente geschaffen werden. Im Unterhaltsrecht sollen Betreuungsanteile besser berücksichtigt werden – ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden. So könnte eine anteilige Betreuung durch den Partner (erweiterter Umgang) unterhaltsmindernd ausgestaltet werden.

 

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantworten konnte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Sven Lehmann MdB

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