Grundsätzlich ist eine erneute Änderung des Geschlechtseintrags möglich. In den Eckpunkten ist eine Sperrfrist von einem Jahr für eine erneute Änderung vorgesehen.
Antwort 11.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 11.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für Minderjährige ab 14 Jahren ist geplant, dass die Minderjährigen die Erklärung selbst mit Zustimmung der Sorgeberechtigten abgeben können.
Antwort 25.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grundsätzlich regeln sich solche Ankerkennungen über das internationale Privatrecht
Antwort 11.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ziel ist es, dass wir das Selbstbestimmungsgesetz 2023 im Deutschen Bundestag beschließen.
Antwort 11.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dabei haben verschiedene Studien gezeigt, dass die Corona-Pandemie zu einer Retraditionalisierung von Geschlechterrollen geführt hat.
Antwort 13.06.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wie ich bereits in meiner Antwort vom 09. Mai ausgeführt habe, bin ich zuversichtlich, dass wir das diskriminierende Transsexuellengesetz bis Ende des Jahres durch das Selbstbestimmungsgesetz ersetzen können.