Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird es nun ein erweitertes und bußgeldbewehrtes Offenbarungsverbot geben. Es soll verhindern, dass transgeschlechtliche Menschen gegen ihren Willen zwangsgeoutet werden können.
Antwort 11.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 11.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grundsätzlich ist eine erneute Änderung des Geschlechtseintrags möglich. In den Eckpunkten ist eine Sperrfrist von einem Jahr für eine erneute Änderung vorgesehen.
Antwort 11.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für Minderjährige ab 14 Jahren ist geplant, dass die Minderjährigen die Erklärung selbst mit Zustimmung der Sorgeberechtigten abgeben können.
Antwort 25.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grundsätzlich regeln sich solche Ankerkennungen über das internationale Privatrecht
Antwort 11.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ziel ist es, dass wir das Selbstbestimmungsgesetz 2023 im Deutschen Bundestag beschließen.
Antwort 11.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dabei haben verschiedene Studien gezeigt, dass die Corona-Pandemie zu einer Retraditionalisierung von Geschlechterrollen geführt hat.