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Wie ist ihre Haltung zur Koppelung von Rentenalter an Lebenserwartung?

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Frage von Christoph H. •

Wie ist ihre Haltung zur Koppelung von Rentenalter an Lebenserwartung?

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Sehr geehrter Herr H.,

die Rentenkommission hat mehr erreicht als einzelne Reformvorschläge. Erstmals liegt ein von allen Mitgliedern der Kommission getragener Vorschlag vor, der die unterschiedlichen Interessen von Beitragszahlern, Rentnern und künftigen Generationen in einem gemeinsamen Konzept zusammenführt.

Kern der Verständigung ist, dass die Herausforderungen des demografischen Wandels nicht durch eine einzelne Maßnahme gelöst werden können. Weder immer höhere Beiträge noch sinkende Renten oder ein deutlich späteres Renteneinstiegsalter bieten eine tragfähige Antwort. Stattdessen empfiehlt die Kommission einen Reformansatz, der die Lasten und Chancen auf mehrere Schultern verteilt. Dazu gehören eine ergänzende kapitalgedeckte Komponente in der gesetzlichen Alterssicherung, eine moderate Anpassung der Lebensarbeitszeit, wenn die Lebenserwartung steigt, die Stabilisierung der Rentenentwicklung durch verlässliche Regeln sowie eine stärkere Beteiligung weiterer Erwerbsgruppen an der Finanzierung des Systems.

Die gesetzliche Rente bleibt das Fundament der Alterssicherung. Sie soll auch künftig bezahlbar, auskömmlich und generationengerecht sein. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es Reformen, die langfristig wirken und von einer breiten gesellschaftlichen und politischen Mehrheit getragen werden. Genau dafür hat die Kommission einen gemeinsamen Weg aufgezeigt. Die Renten werden auch in Zukunft steigen. In den kommenden Dekaden perspektivisch sogar noch stärker als bisher. Für alle Generationen gilt: Im Modell der Kommission stellen sich alle besser als in der aktuellen Rechtslage.

Der Vorschlag der Alterssicherungskommission ist es, die Altersgrenzen erst nach Abschluss der laufenden Anhebung auf 67 und dann nur langsam an eine tatsächlich steigende Lebenserwartung anzupassen. Nach heutiger Erwartung hieße das etwa: alle zehn Jahre ein halbes Jahr später, also ungefähr 67,5 Jahre Anfang der 2040er Jahre. Eine solche Koppelung darf nur gelten, wenn Menschen tatsächlich länger gesund leben, und sie muss regelmäßig überprüft werden. An die Stelle der Rente für besonders langjährig Versicherte soll eine Sonderregelung für diejenigen treten, die lange eingezahlt haben und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können: Die Schutzrente für langjährige Beitragszahler. Sie sollen nicht auf andere Tätigkeiten verwiesen werden, sondern früher in Rente gehen können.


Die Vorschläge müssen jetzt in einen Gesetzentwurf eingebettet und im Bundestag beraten werden. Wir erreichen eine sichere Rente, wenn wir einen fairen Kompromiss für alle Generationen finden.

Mit freundlichen Grüßen
Svenja Schulze

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