Frage an Sylvia Kotting-Uhl bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Sylvia Kotting-Uhl
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jonas M. •

Frage an Sylvia Kotting-Uhl von Jonas M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Kotting-Uhl,

Wieso haben Sie (wie auch fast Ihre gesamte Fraktion) sich bei der Abstimmung am 12.11.2010 zur Einführung bundesweiter Volksentscheide enthalten?

Als Politiker entscheiden Sie (das Parlament) im Namen den Volkes. Diese Entscheidungsbefugnis stellt meiner Meinung nach nicht nur ein Recht dar, sondern auch eine Verantwortung - der sich Politiker nicht leichtfertig, z.B. aus (wahl?-)taktischen Gründen, entziehen sollten.

Ich nehme also an, dass Sie wohlüberlegte, inhaltliche Gründe für Ihre Enthaltung hatten.

Wäre es Ihnen möglich, diese Gründe hier auf abgeordnetenwatch.de kurz zu erläutern?

Mit freundlichen Grüßen,

Jonas Meincke

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Meincke,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Einführung der Volksgesetzgebung ist ein Anliegen, für das wir Grüne uns seit vielen Jahren einsetzen. Unsere Fraktion hat hierzu in den letzten Legislaturperioden mehrere Initiativen gestartet. Die Volksgesetzgebung setzt allerdings eine Grundgesetzänderung voraus, die eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat braucht. Diese Mehrheit haben wir bisher leider nicht erreicht, im wesentlichen aufgrund der Blockadehaltung der Fraktion der CDU/CSU.

Beim Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE hat sich ein großer Teil der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus sachlichen Gründen enthalten. Das im Entwurf vorgesehene Quorum von 100.000 Wahlberechtigten für die Volksinitiative ist aus unserer Sicht zu niedrig. Wir sind der Auffassung, dass es auch bei plebiszitären Verfahren ein repräsentatives Element geben muss. Das heißt, dass auch direkte Demokratieformen von einem repräsentativen Teil der Bevölkerung mitgetragen werden müssen. Der zur Abstimmung gebrachte Entwurf der Linksfraktion genügte dieser Anforderung nicht. Zudem war der Übergang innerhalb der im Entwurf vorgesehenen Stufen (Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid) zu schnell.

In Deutschland haben sich insgesamt Elemente direkter Demokratie auf Landes und Kommunalebenen bewährt. Beispielhaft zu nennen ist an dieser Stelle der erfolgreiche Berliner Volksentscheid "Unser Wasser", der von uns Grünen mitgetragen wurde. Auf Bundesebene setzen wir uns weiterhin für die Einführung der Volksgesetzgebung mit einem eigenen Gesetzentwurf ein.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl