Frage an Sylvia Kotting-Uhl bezüglich Finanzen

Portrait von Sylvia Kotting-Uhl
Sylvia Kotting-Uhl
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Sylvia Kotting-Uhl zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Frederik B. •

Frage an Sylvia Kotting-Uhl von Frederik B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Kotting-Uhl,

Aktuell wird die Erbschaftsteuerreform diskutiert.

Werden Sie sich für die Verbesserung der rechtlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern im Erbschaftssteuerecht einsetzen ?

beste Grüße,
Frederik Busch

Portrait von Sylvia Kotting-Uhl
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Busch,

selbstverständlich werde ich mich für die Verbesserung der rechtlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern im Erbschaftssteuerrecht einsetzen. Der grünen Partei und ihrer Bundestagsfraktion ist die Gleichstellung unterschiedlich er Lebensgemeinschaften eines ihrer Grundanliegen.

Die besondere Stellung der Ehegatten beim Erbschaftssteuerrecht beruht auf deren Pflicht zum ehelichen Unterhalt und dem ehelichen Güterstand. Die Unterhaltsverpflichtungen und die güterstandsrechtlichen Regelungen sind in der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft jedoch inzwischen die gl eichen wie in der Ehe. Deshalb sollte m.E. das Bundesverfassungsgericht dem Bundesfinanz hof in seiner kürzlichen ablehnenden Entscheidung nicht folgen.

Letztlich ist beim Thema Erbschaftssteuer in der Eingetragenen Lebenspartn erschaft jetzt der Gesetzgeber gefragt. Unser Gesetzentwurf zur Gleichstellung lieg t vor und wird nach der Sommerpause im Rahmen der Novellierung des Bewertungs- und des Erbschaftsteuergesetzes in den Ausschüssen zur Beratung anstehen. ( http://dip.bundestag.de/btd/16/034/1603423.pdf )

Die Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften ist bis h eute alles andere als diskriminierungsfrei. Eingetragene Lebenspartner werden bei der

Erbschaftsteuer wie Fremde behandelt. Sie fallen in die Steuerklasse III u nd unterliegen damit dem höchsten Steuersatz. Ihr allgemeiner Freibetrag beläuft sich im Gegensatz zu 307.000 Euro wie bei Ehegatten auf lediglich 5.200 Euro. Auch den zusätz lichen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro für Ehegatten gibt es für eingetragene Lebenspartner nicht. Von einem Paar gemeinsam geschaffenes und erarbeitetes Vermögen das im "Ehefall" vom Staat weitgehend geschüzt ist, wird hier beim Todesfall eines Partners durch die Steuer zerschlagen.

Wenn das Parlament seinen selbst postulierten Wert der Anti-Diskriminierung Ernst nimmt, muss es hier entsprechend tätig werden. Auf meine und die Stimme der Grünen Fraktion können Sie sich dabei verlassen.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl