Warum kein Verbot zu Langstrecken-Tiertransporten und Tierhandel auf Online-Plattformen im neuen Tierschutzgesetz?

Silvia Lehmann, 2021, Copyright Karoline Wolf
Sylvia Lehmann
SPD
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Frage von Doreen H. •

Warum kein Verbot zu Langstrecken-Tiertransporten und Tierhandel auf Online-Plattformen im neuen Tierschutzgesetz?

Sehr geehrte Frau Lehmann,
ich möchte zwei Fragen an Sie richten:
1) Warum werden im neuen Tierschutzgesetz Langstrecken-Tiertransporte nicht endlich verboten?
2) Warum geht man mit dem neuen Tierschutzgesetz nicht endlich gegen den illegalen Handel mit Welpen und anderen Tieren über Online-Plattformen vor?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Freundliche Grüße
Doreen H.

Silvia Lehmann, 2021, Copyright Karoline Wolf
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihr Interesse am Tierschutz. 

Zu Ihrer ersten Frage: Ich verstehe Ihre Besorgnis über die fortgesetzten Tiertransporte in sogenannte Hochrisikostaaten, und ich teile Ihre Empörung darüber.

Wie Sie richtig bemerken, gibt es erhebliche rechtliche und politische Herausforderungen, diese Transporte zu unterbinden. Tierrechtsexpert:innen und auch die Berichterstatterin für Tierschutz der SPD-Bundestagsfraktion, Anke Hennig, setzen sich deshalb intensiv dafür ein, diese Praxis zu beenden. Es gibt jedoch erhebliche rechtliche und politische Herausforderungen, um diese Transporte zu unterbinden. Unser Ziel ist es, bei den anstehenden Verhandlungen zur umfangreichen Änderung des Tierschutzgesetzes ein Verbot dieser Transporte rechtssicher zu verankern. Bereits jetzt hätte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Möglichkeit, den Stopp dieser Transporte über eine Verordnung umzusetzen, argumentiert aber damit, dass dies nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren sei. Dies wird nun zu prüfen sein.

Auch aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist es zudem unerlässlich, dass auf europäischer Ebene strengere Regelungen eingeführt werden. 

Zu Ihrer zweiten Frage: Im neuen Tierschutzgesetz ist eine verpflichtende Identitätsüberprüfung für den Onlinehandel mit Heimtieren vorgesehen. Durch die Regelung werden Personen, die Tiere im Internet zum Verkauf anbieten verpflichtet, Name und Adresse bei der Online-Plattform zu hinterlegen. Damit möchten wir eine Rückverfolgbarkeit schaffen, um die Anonymität, hinter der sich viele Händler:innen verstecken, aufzulösen.

Vielen Dank nochmals für Ihr Engagement und Ihre klare Haltung gegen Tierquälerei.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Sylvia Lehmann, MdB

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