Frage an Thekla Leininger bezüglich Gesundheit

Thekla Leininger
DIE LINKE
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Frage von Hans S. •

Frage an Thekla Leininger von Hans S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Leininger,

am 19. Juli habe ich im Auftrag der mobilfunkkritischen Bürgerinitiativen unseres Landkreises Fragen zum Thema Mobilfunk und Gesundheitsschutz gestellt. Da wir bisher noch keine Antwort erhalten haben, wiederhole ich sie hier:
1. Während sich die Bundesregierung weigert, die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung auf in anderen Ländern gültige Werte zu senken, mahnen gleichzeitig Bundes- und Länderbehörden zur Vorsicht im Umgang mit Mobilfunktechnologien.
Wie beurteilen Sie diesen offensichtlichen Widerspruch?
2. Öffentliche Stellen (Europäische Umweltagentur, Bundesministerium für
Gesundheit, Landesamt für Umweltschutz, etc.) warnen vor Mobilfunkstrahlung oder raten vorbeugend zur Vorsicht. Studienergebnisse mahnen dringend zur Vorsorge.
Was wollen Sie tun, um die Gesundheit der Bürger in Ihrem Wahlkreis zu schützen?
3. Wie wollen Sie die Bürger Ihres Wahlkreises bezüglich
Vorsorge beim Mobilfunk informieren?
4. Die Bayerische Bauordnung erlaubt es, Mobilfunksendeanlagen bis zu
einer Höhe von 10 Metern über Dach ohne Genehmigung zu errichten.
Sind Sie bereit, im Sinne der Vorsorge diese Genehmigungsfreiheit zurückzunehmen und die Minimierung von Immissionen sowie vorsorgenden Gesundheitsschutz bei sensiblen Zonen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Altersheimen und Wohnbereichen als Gründe für eine Ablehnung durch die Kommune zuzulassen?
5. In seriösen Umfragen der letzten Jahre bezeichnen sich mehr als 10 %
der erwachsenen Bevölkerung selbst als „elektrosensibel“, Tendenz steigend (siehe Hallberg Ö., Oberfeld G.: Letter to the Editor: Will we all become electrosensitive?
Electromagnetic Biology and Medicine, 25: 189–191, 2006).

Wie stellen Sie sich zu der Forderung, für extrem elektrosensible Personen strahlungsarme Zonen zu schaffen und im öffentlichen Bereich eine Minimierung der persönlichen Strahlenbelastung durchzusetzen, um dieser Minderheit eine Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen?

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schmidt,

anscheinend ist Ihnen meine Antwort verloren gegangen. Ich habe Ihnen
bereits am 29.07.2008 geantwortet. Gerne gebe ich Ihnen die Antwort nochmal.
Hier das Originalschreiben vom 29.07.2008

gerne beantworte ich Ihre Fragen zu Mobilfunk und Vorsorge.

Die Meinung unserer Partei "DIE LINKE" ist: Mobilfunk ist und bleibt
gesundheitsgefährdend, deshalb Mobilfunkstrahlung minimieren - Vorsorge
stärken

Dazu wurde der anschließende Text als Antrag in den Bundestag eingebracht:

1. die in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte unter Berücksichtigung der nichtthermischen Wirkungen, der Expositionsdauer sowie des Vorsorgeprinzips ist so weit abzusenken, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können; zusätzlich ist für Mobilfunkgeräte ein maximal zulässiger SAR-Wert verbindlich bei 1 W pro kg festzusetzen, der nach Ablauf von drei Jahren auf 0,6 W pro kg zu reduzieren ist, um die elektromagnetische Strahlung zu minimieren; für WLAN-Geräte und Schnurloshaustelefone sind ebenfalls am Vorsorgegedanken und der Expositionsdauer ausgerichtete Grenzwerte einzuführen;

2. auf der Basis von regelmäßigen Kontrollmessungen ist ein allgemeines öffentlich zugängliches Strahlenkataster für die gesamte hochfrequente Strahlung durch die Bundesnetzagentur einzurichten;

3. rechtlich ist zu verankern, dass Genehmigungen für Mobilfunksendeanlagen nur befristet erteilt werden und eine Wiedererteilung nur bei Einhaltung der dann jeweils geltenden aktuellen Grenzwerte erfolgen darf. Sämtliche bereits erteilten Genehmigungen sind nachträglich auf die Einhaltung der neu festzulegenden Grenzwerte zu überprüfen; bei Nichteinhaltung sind nachträgliche Anordnungen entsprechend § 17 BImSchG vorzusehen;

4. die rechtlichen Grundlagen sind zu schaffen, dass Schutzzonen in einem angemessenen Abstand zu Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und Altenheimen festgelegt werden können, in denen Mobilfunk empfangen werden kann, jedoch keine Sendeleistungen erfolgen;

5. zusätzlich sind wirksame Maßnahmen zur Begrenzung des Strahlenrisikos für Kinder und Jugendliche zu veranlassen;

6. eine auf den Geräten und den Verpackungen deutlich sichtbare und für alle verständliche Kennzeichnungspflicht der Strahlungen von Mobilfunktelefonen, WLAN-Geräten, Schnurloshaustelefonen und schnurlosen Babyfonen, differenziert nach ein- und ausgeschaltetem Zustand, ist einzuführen;

7. auf die Hersteller ist einzuwirken, schnurlose Telefone so zu konstruieren, dass die Funkübertragung zwischen Basisstation und Mobilteilen automatisch unterbrochen wird, wenn das Gerät in der Basisstation verbleibt und dass eine effiziente Leistungsregelung in Abhängigkeit von der Entfernung zur Basisstation erfolgt;

8. das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm ist angesichts der fehlenden Bereitschaft der Mobilfunknetzbetreiber zukünftig ohne deren Beteiligung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Bundesinstitut für Strahlenschutz fortzuführen und dieses mit mindestens 5 Mio. Euro auszustatten;

9. die fortzuführenden Untersuchungen hinsichtlich der Gefährlichkeit für Menschen auf Tiere und Pflanzen ist auszudehnen;

10. eine demokratische und transparente Kontrolle und öffentliche Verwaltung der Forschungsgelder ist einzurichten;

11. in einer Aufklärungskampagne ist die Bevölkerung auf die Empfehlung der Bundesregierung hinzuweisen, "die persönliche Strahlenbelastung zu minimieren", sowie "auf die Nutzung von WLAN und anderen Funkverbindungen zu verzichten und kabelgebundene Systeme zu bevorzugen".

Mit freundlichen Grüßen

Thekla Leininger