Sie haben in BW einen Wolf zum Abschuss freigegeben, laut den Grünen auf Basis der Expertise anerkannter Biologen wie Wolfs-Experte Markus Rösler. Worauf gründet sich seine Expertise?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen als Abgeordnete von Bündnis 90 / Die Grünen beantworte, jedoch auch als Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat den von Ihnen erwähnten Wolf im Schwarzwald nach langem Abwägen und erst nach Ausschluss aller weiteren Alternativen zur Entnahme freigegeben. Dabei gründet das Ministerium seine Entscheidung auf mehrere Institutionen. Um das zu erläutern, muss ich etwas ausholen.
Die Landesregierung hat sich frühzeitig mit der Frage befasst, wie mit der Rückkehr der Wölfe nach Baden-Württemberg umzugehen ist – insbesondere auch mit Tieren, die die natürliche Scheu vor dem Menschen verlieren und sich Menschen gefährlich nähern. Der Managementplan Wolf wurde im Jahr 2022 nach intensiver Abstimmung mit der fachlich federführenden Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA), dem Umweltministerium, dem Ministerium für Ländlichen Raum sowie mit Naturschutz- und Jagdverbänden veröffentlicht. Er legt klare Kriterien und Handlungsschritte fest.
Demnach gilt ein Verhalten als kritisch, wenn sich ein Wolf wiederholt Menschen auf weniger als 30 Meter nähert. Die Handlungsempfehlung ist eindeutig formuliert: „Möglichst frühzeitig besendern und vergrämen. Bei ausbleibendem Erfolg Entnahme.“
In den Jahren 2024 und 2025 wurde mit erheblichem personellem und organisatorischem Aufwand versucht, das mildere Mittel umzusetzen – also das Einfangen und Besendern des Tieres. Über einen Zeitraum von insgesamt 20 Wochen waren durchschnittlich drei Fachkräfte im Einsatz. Es wurden 28 Fallenstandorte eingerichtet. Später hat man auch versucht, den Wolf direkt mit Hilfe eines Narkosegewehrs zu betäuben. Die Expertinnen und Experten haben sämtliche Ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen ausgeschöpft – leider ohne Erfolg. Wenn ein gemeinsam erarbeiteter Managementplan als nächsten Schritt die Entnahme vorsieht, muss sich die öffentliche Hand auch an diese vereinbarten Regeln halten. Verlässlichkeit und Transparenz sind hier entscheidend.
Hinzu kommt, dass aktuell Ranzzeit ist. In dieser Phase sind Wölfe besonders aktiv und zeigen verstärkt Interesse an Hunden. Dadurch können schneller gefährliche Situationen entstehen. Der Leitgedanke der Landesregierung ist Vorsicht und Vorsorge. Wenn das Risiko gefährlicher Begegnungen steigt – und je älter ein Tier wird, desto stärker verfestigt sich erlerntes Verhalten – dann muss im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung gehandelt werden. Diese Entscheidung wird keineswegs leichtfertig getroffen.
Selbstverständlich nehme ich wahr, dass sich viele Menschen engagiert für das Tier einsetzen, unter anderem durch Online-Petitionen. Gleichzeitig tragen wir Verantwortlichen die Pflicht, mögliche Gefahren realistisch einzuschätzen. Der Wolf hat sich bereits auf wenige Meter Menschen genähert. Wir wollen nicht abwarten, bis ein Hund angegriffen oder gar ein Mensch verletzt wird. Wir müssen handeln, wenn erkennbar wird, dass ein solches Ereignis zunehmend wahrscheinlicher wird. Angesichts der Vielzahl an Meldungen und Sichtungen auf kurze Distanz ist die Situation leider zu sensibel, um untätig zu bleiben. Zudem betrachten manche Menschen den Wolf als Attraktion und suchen aktiv die Begegnung. Im betroffenen Revier wurden Hinweisschilder zum richtigen Verhalten aufgestellt. Dennoch lässt sich nur begrenzt Einfluss auf individuelles Verhalten nehmen. Deshalb stehe ich und steht das Ministerium nicht nur für Vorsicht, sondern auch für Vorsorge. Es war und ist zugegeben eine schwierige Abwägung, die auch mir persönlich nicht leichtfiel – doch ich stehe zu dieser Verantwortung, genau wie das Ministerium.
Was die Beteiligung des von uns geschätzten Landschaftsökologen Dr. Markus Rösler betrifft, war dieser nicht an der Entscheidung selbst beteiligt. Dies war und ist eine Aufgabe der Exekutive.
Rösler hat die Entscheidung am 27.01.2026 wie folgt öffentlich kommentiert: „Dieser Wolf hat sich bereits im vergangenen und erneut in diesem Winter insbesondere in der Paarungszeit anderen Hunden genähert. Er hat dabei deutlich zu wenig Scheu auch vor Menschen an den Tag gelegt – das ist schlicht gefährlich. Der Abschuss durch das professionelle Entnahmeteam, das auch länderübergreifend in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland agieren kann, ist die logische und sinnvolle Folge. Das Umweltministerium hat hier auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes und nicht des Jagdrechts klar und richtig entschieden, da es sich um einen verhaltensauffälligen Wolf handelt.“
Auch die großen Umweltverbände BUND, LNV und NABU haben die Abschussgenehmigung nicht grundsätzlich kritisiert, sondern auf den mit ihnen selbst erarbeiteten Managementplan Wolf verwiesen. Dieser sieht als letzte Möglichkeit – wie hier nach rund 2.400 Stunden vergeblichen Versuchen, den Wolf zu fangen und zu vergrämen – auch den Abschuss vor.
Sogar die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe GzSdW hat die Entscheidung als „tragisch, aber orientiert an den wissenschaftlichen Fakten“ bezeichnet und daher entschieden, nicht gegen die Abschussgenehmigung zu klagen.
Weitere Informationen zum Hornisgrinde-Wolf samt genauen Grafiken über die zunehmende Anzahl von Näherungen an Menschen sowie Menschen mit Hunden sowie eine PDF mit Fragen und Antworten zum Herunterladen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft:
Mit freundlichen Grüßen
Thekla Walker MdL
