Frage an Thomas Braun bezüglich Innere Sicherheit

Thomas Braun
FREIE WÄHLER
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Frage von Rüdiger G. •

Frage an Thomas Braun von Rüdiger G. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Braun,

im Landtagswahlkampf ist die Durchführung des (Jugend) Strafvollzuges ein Thema, besonders das Problem der Rückfall Häufigkeit wird thematisiert.

Zu diesem Thema ist mir während eines USA Besuches folgendes aufgefallen.

Es gibt dort pro Bundesstaat ein im Internet einsehbares Sexual Straftäter Register.

Gesuchte bzw. bereits freigelassene Straftäter werden hier mit Foto, Name, Adresse, Straftat und einer Prognose zur Rückfallwahrscheinlichkeit veröffentlicht.
Ein Beispiel dazu können Sie hier finden:
http://www.esorn.ag.state.oh.us/Secured/p23.aspx?oid=39333

Könnte auch bei uns ein solches öffentliches Register z.B. eine Erweiterung des Straffvollzuges mit der Elektronischen Fußfessel sein?

Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Gruhle,

es ist sehr bedenklich, dass aufgrund der abscheulichen und äußerst brutalen Straftaten in der Münchener S-Bahn nunmehr eine sehr platte und populistische Wahlkampforgie gefahren wird. Weder wird dabei den eigentlichen Ursachen Rechnung getragen noch das berechtigte Sicherheitsinteresse der Bürgerinnen und Bürger tatsächlich gestärkt. Wir werden erleben müssen, dass nach der Wahl die Hauptprotagonisten wieder eine andere "Spielwiese" gefunden haben und sich in der (Rechts-)Praxis keine wesentlichen Veränderungen ergeben haben, wenn niemand tatsächlich und konsequent eine Veränderung in der Ausschöpfung der bereits vorhandenen Gesetz und Rechtsvorschriften bereit ist umzusetzen.

Auch die Frage der Erweiterung bzw. Ausweitung bereits bestehender Register (Bundeszentralregister) und deren Veröffentlichung ist gerade und insbesondere bei Sexualstraftaten (gerade Kinder als Opfer betreffend) ernsthaft als zu betrachten. Auch wenn damit keine Abschreckungswirkung auf die konkreten Täter noch auf weitere potentielle dritte Täter zu erwarten sein wird, so kann ein solches Register allein durch die Veröffentlichung bereits abgeurteilter und ggfls. wieder auf freiem Fuß befindlicher Täter eine "Prangerwirkung" entfalten, die (Folge-) Taten verhindern helfen kann.

Mit freundlichen Grüssen,

Thomas Braun