Frage an Thomas Heilmann bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Thomas Heilmann
CDU
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Frage von Mathias T. •

Frage an Thomas Heilmann von Mathias T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Thomas Heilmann,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

Ergänzend dazu möchte ich noch hinzufügen:
Gerade die in Ihrer Antwort erwänten Menschen meinte ich nicht oder nur zum Teil.
Es geht mir um alle Armen Menschen in Deutschland,
wie zum Beispiel auch die Ärmsten der Armen!
Beispielsweise:
- Obdachlose
- Bettler
- Arbeitsunfähig durch Krankheit
- Rentnerinnen/Rentner mit sehr niedrigen Renten

um nur einige kritische Gruppen zu nennen, die Monat für Monat kein würdevolles Leben führen können und offensichtlich parlamentarisch bei den Bundestagsbeschlüssen bisher nicht beachtet worden sind?
Welche kurzfristigen Beschlußfassungen sind noch in diesem Jahr für solche Menschen zu erwarten?

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund

Mathias Thalheim

Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Thalheim,

vielen Dank für die Eingrenzung Ihrer Frage, sodass ich meine Antwort noch einmal konkretisieren kann. Zunächst nehmen Sie Bezug auf Obdachlose. Hierbei ist festzuhalten, dass für den Personenkreis von Obdachlosen und Wohnungslosen generell die Länder zuständig sind. In Berlin ist nach der eigenen Auskunft der zuständigen Sozialsenatorin Breitenbach (sie gehört zur Linken) die Unterbringung und Versorgung von Obdachlosen unbefriedigend. Diese Kritik teilen wir. Der Bund kann und will aber nicht immer dann eintreten, wenn einzelnen Länder wie hier Berlin ihren Aufgaben nicht nachkommen. Die Länder erhalten höhere Steuereinnahmen als der Bund, was viele Menschen nicht wissen. Leider macht die Corona-Krise die Situation für Obdachlose noch schwieriger.
Darüber hinaus sprechen Sie die Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit an. Damit beziehen Sie sich auf Personen, die aus gesundheitlichen Gründen in der Berufstätigkeit eingeschränkt sind oder diese sogar ganz aufgeben mussten. Folglich Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Kommt es beispielsweise durch einen Unfall zur Arbeitsunfähigkeit, wird das Erwerbsleben durch eine sogenannte Zurechnungszeit fiktiv verlängert. Nach der bisher geltenden Regelung, würde die Rente so berechnet werden, als ob sie bis zum Alter von 62 Jahren und sechs Monaten wie bisher weitergearbeitet hätten. Eine wichtige Neuerung konnte die Koalition seit dem 1. Januar 2019 erreichen, indem das Ende der Zurechnungszeit auf das Alter von 65 Jahren und acht Monaten angehoben wurde. Damit werden bei der Rentenberechnung noch mehr Versicherungsjahre zugrunde gelegt, was zu einer spürbaren Steigerung der Bezüge führt.
Als weitere Gruppe sprechen Sie Rentnerinnen und Rentner an. Zunächst ist es eine erfreuliche Entwicklung, dass auch im Jahr 2020 die Renten in Deutschland trotz aktueller Krise steigen. In Westdeutschland um 3,45 Prozent und in den neuen Bundesländern um 4,20 Prozent. Weiterhin kommt die Grundrente für diejenigen, die sie brauchen. Der Gesetzentwurf zur Grundrente sieht vor, dass im kommenden Jahr an 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten ein Zuschlag ausgezahlt wird. Damit erhalten Menschen mit geringen Renten etwa 80 Euro mehr, in manchen Fällen sogar bis zu 400 Euro. Damit stellt die Grundrente für die Betroffenen eine deutliche Verbesserung dar. Um das Rentenniveau langfristig aufrechtzuerhalten, haben meine Bundestagskollegin Nadine Schön und ich in unserem gemeinsamen Buch „Neustaat“ ein Konzept zu einer Rentenreform vorgebracht. Unsere Idee ist die Einführung der sogenannten Doppelrente: Die gesetzliche Rente basiert aktuell auf einer Umlage von der renteneinzahlenden auf die rentenbeziehende Generation, mithin der sogenannte Generationenvertrag. Wir möchten dieses System um ein kapitalgedecktes Element in Form eines Rentenfonds nach norwegischem und schwedischem Vorbild ergänzen, der global diversifiziert und breit gestreut die verwalteten Mittel in Aktien anlegt. Hierdurch können wir das Rentenniveau langfristig halten. Außerdem bieten die vergleichsweise hohen Renditen am Kapitalmarkt auch die Möglichkeit, die Einrichtung eines solchen Rentenfonds über eine initiale Schuldenaufnahme des Bundes zu finanzieren, welche nach unserem Modell aus den Anlagerenditen selbst mittelfristig zurückgezahlt wird und somit keine Belastung für den Steuerzahler oder den Bundeshaushalt darstellt. Für dieses Konzept werben wir innerhalb unserer Fraktion mit wachsendem Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann

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