Sehr geehrter Herr Hering, wie ist Ihre Einstellung hinsichtlich verständlicher Verwaltungssprache?

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Thomas Hering
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Frage von Alina H. •

Sehr geehrter Herr Hering, wie ist Ihre Einstellung hinsichtlich verständlicher Verwaltungssprache?

Sehr geehrter Herr Hering,

Rund ein Drittel der Menschen hierzulande hat Schwierigkeiten Texte in Schreiben, Verträgen, Informationsbroschüren, Gebrauchsanweisungen o.Ä., die zum Alltagsleben dazu gehören, zu verstehen. Aus diesem Grund gewinnt die bürgernahe bzw. verständliche Verwaltungssprache in zahlreichen deutschen Kommunen und Städten an immer mehr Bedeutung. Einige Behörden, Organisationen, Vereine und Ämter haben bereits erfolgreich Dokumente und Schreiben umformuliert und für die Bevölkerung zugänglich gemacht. Trotz der positiven Resonanz haben einige Politiker*innen Bedenken bspw. bezüglich der Rechtsbehelfsbelehrung in den Schriften.

Wie ist Ihre persönliche Meinung bezüglich verständliche Verwaltungssprache?

Über eine schnelle und ausführliche Antwort freue ich mich sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Alina H.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau H.,

gerne will ich auf Ihre Frage antworten.

Ich halte eine für alle gut verständliche Sprache für sehr wichtig, denn Sprache ist einer der Grundsteine unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Wenn unsere Verwaltungssprache so kompliziert ist, dass sie von unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr verstanden wird, entfremden sich Privatpersonen von unseren Behörden und verlieren Vertrauen in sie und damit auch in unseren Staat.

Seit einigen Jahren setzt sich daher u. a. das Bundesverwaltungsamt für eine leicht verständliche Verwaltungssprache in deutschen Behörden ein. Dies ist natürlich nicht immer einfach, denn zwischen den einzelnen Forderungen an die Verwaltungssprache, verständlich, fachlich genau und wirksam zu sein, können sich Zielkonflikte ergeben. 

Um die Kommunikation zwischen Behörden und Privatpersonen zu erleichtern, können beispielsweise alltagssprachliche Erläuterungen, Informationen und Verständnishilfen genutzt werden. 

Man sollte allerdings bedenken, dass genaue Rechtsausführungen auf der einen Seite zwar schwer verständlich sein können, auf der anderen Seite müssen Verwaltungsschreiben jedoch auch den Anforderungen im Rechtsverkehr genügen und Rechtssicherheit gewährleisten.

Dagegen ersparen ausführliche Begründungen oft zeitraubende Rückfragen, Einsprüche und Klagen. Somit sind hier kontinuierliche Abwägungen notwendig, um ein funktionierendes Miteinander zu garantieren. 

Im Endeffekt muss die Verwaltung ihre eigenen Interessen mit den Grundsätzen einer bürgernahen Verwaltungssprache in Einklang bringen, wobei hier der grundsätzliche Leitsatz gilt: "So fachbezogen wie nötig - so bürgernah wie möglich".

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Thomas Hering MdL

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