Wie stehen Sie zur EU-Chatkontrolle?
Sehr geehrter Herr Huber,
zur Chatkrontolle laufen derzeit Verhandlungen und die Abstimmung im Rat steht noch aus.
Mich interessiert Ihre Haltung und welchen Einfluss Sie auf die Position von Fraktion und Bundesregierung nehmen können und werden. Bitte sagen Sie auch, ob Sie sich für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung Deutschlands einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur EU Child Sexual Abuse (CSA) Regulation (Verordnung gegen sexuellen Kindesmissbrauch, umgangssprachlich auch als "Chatkontrolle" bekannt)
Zunächst zur Einordnung, weil in der öffentlichen Debatte zwei Vorhaben oft vermischt werden.
Das eine ist die sogenannte Interims-Verordnung, also die Verordnung (EU) 2021/1232. Sie verpflichtet niemanden zu irgendetwas, sondern erlaubt Anbietern lediglich, unverschlüsselte Inhalte freiwillig auf bereits bekanntes Missbrauchsmaterial zu prüfen und Treffer zu melden. Diese Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie ist am 3. April 2026 ausgelaufen, seither fehlt dafür die unionsrechtliche Grundlage. Das Europäische Parlament hat den Standpunkt des Rates am 9. Juli in zweiter Lesung nicht abgelehnt, aber geändert: Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation soll ausdrücklich ausgenommen bleiben. Über diese Änderungen muss nun der Rat entscheiden. Das ist die Abstimmung, die Sie ansprechen.
Das andere ist die dauerhafte CSA-Verordnung, über die weiterhin im Trilog verhandelt wird. Dort ist die ursprünglich vorgesehene Pflicht zum clientseitigen Scannen aus dem Entwurf gestrichen worden. Genau darum ging es bei der Kritik am Begriff "Chatkontrolle" im engeren Sinne.
Meine Haltung: Einer allgemeinen, anlasslosen und verpflichtenden Durchleuchtung privater Kommunikation stimme ich nicht zu. Ein Aufbrechen oder Schwächen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung lehne ich ab, weil sichere Verschlüsselung nicht nur die Privatsphäre schützt, sondern die Arbeit von Journalisten, Ärzten, Anwälten, Unternehmen und im Übrigen auch Kinder selbst. Zugleich halte ich es für falsch, dass Anbieter, die bekanntes Missbrauchsmaterial bisher freiwillig erkannt und gemeldet haben, dies seit April aus rein rechtstechnischen Gründen nicht mehr rechtssicher tun können. Hinter jeder dieser Darstellungen steht eine reale Straftat an einem realen Kind, und jede erneute Verbreitung bedeutet für die Betroffenen eine erneute Viktimisierung. Ein erheblicher Teil der Ermittlungsverfahren in diesem Bereich geht nach Angaben von Strafverfolgungsbehörden auf solche Meldungen zurück.
Zu Ihrer Frage nach meinem Einfluss: Als Mitglied des Bayerischen Landtags habe ich, wie Sie wissen, weder im Bundesrat noch im Rat eine Stimme. Die deutsche Position legt die Bundesregierung fest, die Länder wirken über den Bundesrat mit.
Dass ein solches Verfahren kurz vor der Sommerpause im Eilverfahren entschieden wurde, halte auch ich für nicht glücklich. Bei einer Materie, die Grundrechte so unmittelbar berührt, ist gründliche Beratung kein Luxus.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Huber, MdL
