Frage an Thomas Jurk bezüglich Verbraucherschutz

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Frage von Mark M. •

Frage an Thomas Jurk von Mark M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Hr. Jurk,

zu der Kritik an der von Ihnen in der freien Presse geäußerten Ansicht bzgl der Akzeptanz eines GG-Verstoß, haben Sie sich jetzt hier schon mehrfach verteidigt. EInmal davon abgesehen, dass sämtliche Experten davon ausgehen, dass dieses Gesetz nicht viel bringen wird und es aufgrund der Guttenbergschen Verhinderungstaktik nach derzeitigem Stand auch nie in Karft treten wird, finde ich Ihre Antwort nach wie vor erschreckend und ich sehe auch aufgrund des von Ihnen hergestellten Kontextes keinen "anderen Zusammenhang".

Selbst wenn Sie durch ein verfassungswidriges Gesetz die Möglichkeit hätten, Kinder zu schützen, hätten Sie hierzu nun einmal aufgrund des Verfassungsverstoßes kein Recht. Mit dieser Aufassung müssten Sie Folter tolerieren, wenn hierdurch die Chance bestünde, den Täter zum Verrat des Opferversteckes zu bringen. Sie müssten in "Ernstfällen" für eine "kurzfristige" Aufhebung der Pressefreiheit sein, wenn hierduuch Menschenleben o.ä. geschützt werden könnten. Ist dies Ihre Auffassung? Wenn nicht, wäre ich dennoch für eine weitere Erläuterung dankbar, weswegen Sie einen GG-Verstoß billigend in Kauf nehmen würden, wie Sie in dem enstprechenden Zitat geäußert haben.

Ihre Entschuldigung "Ich stehe bei der Güterabwägung zwischen Freiheiten für Pädophile und Kinderschänder im Internet, die durch Zugangsbeschränkungen begrenzt werden, und dem Schutz unserer Kinder auf einer ganz klaren Position: Das Recht der Kinder steht vor dem Recht der Pädophilen." ist in diesem Zusammenhang nicht tolerabel - denn das Recht der Kinder hat ebenfalls dort seine Grenze, wo das Grundgesetz die Beschneidung Grundrechte anderer nicht zulässt. Dass Pädophile bzw. der durch diese hervorgerufene Missbrauch mit allen Mitteln zu bekämpfen ist, bestreitet niemand - aber eben mit legalen Mitteln. Eine differenzierter Antwort als die gegebene wäre wünschenswert.

Mit freundlichen Grüßen

Mark Menzel

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SPD

Sehr geehrter Herr Menzel,

ihre Anfrage baut auf der Annahme auf, ich hätte den Verfassungsbruch des Gesetzes anerkannt und dann auch noch zugestimmt. Dies ist aber nicht so. Da das Gesetz verfassungskonform ist, kann ich es nicht nachvollziehen, wie mir aufgrund meiner Zustimmung zu dem Gesetz Bruch unseres Grundgesetzes vorgeworfen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Jurk