Frage an Thomas Nord bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Thomas Nord
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Frage von Holger H. •

Frage an Thomas Nord von Holger H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Nord,

die LINKE hat sich im letzten Jahr, als sie das Weihnachtsgeschenk an die Behinderten (sogen. Bundesteilhabegesetz) im Bundesrat nicht verhinderte, bei diesen besonders "beliebt" gemacht.

Daher meine Fragen an Sie:
1. Wie stehen Sie zu einer lebenslangen Heimpflicht für Bundestagsabgeordnete?
2. Wie stehen Sie zum Verfall des Vermögens von Bundestagsabgeordneten an die Staatskasse?
3. Wie stehen Sie zum Verbot des Sparens für Bundestagsabgeordnete?
4. Wie stehen Sie zum Grundgesetz, insbesondere zu Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3, Art. 104 Abs. 2 GG? - Warum erkennt die SPD diese Rechte nicht für Behinderte an?

Sollten Sie den Fragen 1 bis 3 ablehnend gegenüber stehen, erläutern Sie bitte, warum Sie die Unterscheidung zwischen Behinderten und Bundestagsabgeordneten machen.

Mit freundlichen Grüßen
H. H.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr H.,

die drei Bundesländer mit LINKER Regierungsbeteiligung (Thüringen, Berlin und Brandenburg) haben dem Gesetz im Bundesrat nicht zugestimmt! Allerdings war die Mehrheit der anderen Bundesländer dafür. Bereits bei der Abstimmung im Bundestag war DIE LINKE die einzige Fraktion, die geschlossen gegen dieses Gesetz stimmte. Andere Möglichkeiten der Verhinderung bestanden aus parlamentarischer Sicht leider nicht.

Nach Ansicht der LINKEN schafft das Bundesteilhabegesetz keine umfassende und selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Zwar gibt es durchaus kleine Verbesserungen, aber auch in Zukunft können Menschen aus Kostengründen in Heime gezwungen werden, wenn die Unterstützung zu Hause zu teuer ist. Auch in Zukunft wird das Einkommen und Vermögen von Betroffenen auf Teilhabeleistungen angerechnet, und es gibt keine wesentlichen Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen wird durch das neue Gesetz weiterhin unter Kostenvorbehalte gestellt. Betroffene können gezwungen werden, aus Kostengründen eine persönliche Assistenz mit anderen zu teilen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen, das in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen festgeschrieben ist.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Nord