Frage an Thomas Oppermann bezüglich Soziale Sicherung

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Thomas Oppermann
SPD
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Frage von Ulf K. •

Frage an Thomas Oppermann von Ulf K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Oppermann,

leider haben Sie meine Frage vom 21.12.2010 bisher nicht beantwortet. Nun, da das zu verabschiedende Gesetz wohl auch die Zustimmung Ihrer Partei findet, bitte ich Sie mir mal zu erklären, warum die Erhöhung von 5,-- € für das Jahr 2011 nicht mehr gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstößt? Ihre Partei behauptete doch, dass die geplante Erhöhung von 5,--€ nicht trasparent sei und nicht ausreicht. Reicht sie nun doch aus? Wurde Seitens der Union/Liberale nun doch alles richtig berechnet? Und wie begründen Sie die weitere Erhöhung um 3,-- € ab 2012? Inflationsausgleich? Verteuerung der Lebensmittel u.a.???

Mit freundlichen Grüßen
U. Klein

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Klein,

vielen Dank für Ihre Anfragen vom 21. Dezember 2010 und 23. Februar 2011, in denen Sie zu den Hartz IV-Regelsätzen Stellung nehmen.

Dank der Reformen, die mit der - von SPD und Grünen beschlossenen - Agenda 2010 verbunden waren, ist Deutschland nach der Finanzkrise besser aufgestellt als viele andere Industrienationen. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe beendete Doppelstrukturen und ist der Grundstein für bessere Betreuung und Vermittlung von Arbeitslosen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 einige Korrekturen an Hartz IV angemahnt. Nach einer monatelangen Blockade durch Schwarz-Gelb hat die SPD in den Vermittlungsverhandlungen einen großen Erfolg für Arbeitnehmer und Arbeitslose, Ehrenamtliche, bedürftige Kinder und die Kommunen erzielt.
Diese konkreten Erfolge hat die SPD errungen, obwohl Schwarz-Gelb die zermürbenden Gespräche mit einer Mischung aus Betonpositionen und mangelnder Einigkeit an den Rand des Scheiterns gebracht und zwischendurch am 8. Februar 2011 abgebrochen hatte.
Wir haben erreicht, dass die Regelsätze nicht nur rückwirkend zum 1. Januar 2011 um 5 Euro auf 364 Euro, sondern es außerdem zum 1. Januar 2012 eine Sonderanpassung um 3 Euro gibt. Die dann erreichten 367 Euro sind Basis für die reguläre Anpassung auf Basis der Lohn- und Preisentwicklung. Die Sonderanpassung berücksichtigt die Preis- und Lohnentwicklung des ersten Halbjahres 2010, die bislang nicht berücksichtigt werden sollte. Zudem konnte im Vermittlungsverfahren das Problem gelöst werden, dass die Bundesregierung die Kosten der Warmwasserbereitung bei der Neufassung der Regelsätze schlicht vergessen hatte. Allein die Korrektur dieses Versehens entlastet die Kommunen sowie die Hartz-IV Empfänger im Jahr um rund 400 Mio. EUR.

Sie weisen darauf hin, dass bei der Berechnung der Regelsätze tatsächlich noch einige Frage offen bleiben. Die Bundesregierung hat an dieser Stelle auf ihrer Rechtsauffassung beharrt. Sie trägt die volle Verantwortung und das Risiko bei einer erneuten verfassungsrechtlichen Überprüfung der Regelsätze durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann