Frage an Thomas Oppermann bezüglich Recht

Portrait von Thomas Oppermann
Thomas Oppermann
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Thomas Oppermann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Lothar E. •

Frage an Thomas Oppermann von Lothar E. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Oppermann,

auf die Frage der Frau Illner, ob Herrn Wulff ein Ehrensold zustehe, habe Sie geantwortet, dass Sie Vertrauen in die Bundesregierung bei der rechtlichen Beurteilung des Anspruchs haben. Anders Ihre Kollegin Frau Nahles, die sich für die Gewährung des Ehrensoldes an Herrn Wulff ausspricht. Ich habe daraufhin Frau Nahles meine Meinung mitgeteilt:
"Ihre diesbezügliche Äußerung, dass Wulff den Ehrensold bekommen solle, trifft voll daneben. Hier ist eine juristische Entscheidung unter Beachtung von unbestimmten Rechtsbegriffen zu treffen. Eine politische Entscheidung steht hier nicht an. Aber interessant, welche Meinung Sie vertreten. In anderen Bereichen wird auf den Cent geachtet, aber bei Wulff werfen Sie mit Millionen Euro um sich. Meine Stimme, und die Stimmen derer, die ich überzeugen kann, gehen nicht mehr an die SPD. Fragen Sie Herrn Oppermann, der weiß, wie man verfahren muss."

Hat Ihrer Beurteilung nach Herr Wulff einen Anspruch auf EHRENsold und würde diesem überhaubt nach dem Sinn des entspr. Gesetztes Aufgaben eines EX-Bundespräsidenten zufallen ?

Besten Dank für wertvolle Zeit, die Sie meinem Anliegen schenken.

Portrait von Thomas Oppermann
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ebentreich,

der Rücktritt von Christian Wulff vom Amt des Bundespräsidenten war überfällig. Die Ära Wulff liegt hinter uns. Jetzt ist wichtig, dass wir nach vorne schauen. Die Würde des Amtes muss wieder hergestellt werden. Dafür ist Joachim Gauck der richtige Mann.

Sie haben das Thema Ehrensold angesprochen. Ich bin der Auffassung, dass der ehemalige Bundespräsident das, was ihm nach Recht und Gesetz zusteht, erhalten soll. Nicht mehr und nicht weniger. Dies ist eine rechtliche Frage, keine politische Entscheidung. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zahlung des Ehrensoldes erfüllt sind oder nicht, entscheidet das Bundespräsidialamt.

Unabhängig davon steht es Christian Wulff natürlich frei, auf den Ehrensold zu verzichten oder – wie er es selbst in Aussicht gestellt hat – nach seinem Rücktritt wieder einer geregelten Arbeit nachzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann