Frage an Thomas Oppermann bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Thomas Oppermann
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Frage an Thomas Oppermann von Uwe K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Oppermann,

laut Heise.de ( http://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizeikongress-Wer-ins-Internet-geht-verlaesst-die-Privatheit-1806851.html ) haben Sie gemeint:

"Spätestens mit der drohenden Geldstrafe der EU-Kommission werde die Debatte zur Vorratsdatenspeicherung schnell vorbei sein, weil diese Zahlungen dem wählenden Steuerzahler nicht zu vermitteln seien.".

Merkwürdigerweise wird diese Argumentation bei anderen Gesetzen, die auch noch nicht umgesetzt sind, nicht gebracht.

Relativ aktuell zb die Dienstleistungsrichtlinie, die Meeresstrategierichtlinie, die vollständige Umsetzung der Anti- Geldwäschevorschriften,
( Quelle : http://www.datenschutzraum.de/blog/2012/01/21/eu-vertragsverletzung/ ).

Die Liste der Verfahren, die anhängig ist, lässt sich noch fortsetzen.

Wie bitte erklären Sie den Bürgern, das die dort drohenden Vertragsstrafen ok sind,
die für ein Verfahren, das die Bürger unter Generalverdacht stellen und dessen Nutzen
seine Gefahren weit unterschreiten, aber nicht ?

Nebenfrage:
Wie erklären Sie dem Bürger, das das Ausspähen der Bürger über Vorratsdatenspeicherzung ok ist, ein Gesetz gegen Korruption von Abgeordneten aber nicht?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kück,

die EU-Richtlinie verpflichtet Deutschland , ein Gesetz zu erlassen, das alle Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, die Verbindungsdaten ihrer Kundinnen und Kunden mindestens 6, höchstens 24 Monate zu speichern.

Innenminister Friedrich und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger liegen seit Jahren im Dauer-Streit über die Vorratsdatenspeicherung, die Koalition blockiert sich selbst. Dies könnte den Steuerzahler Millionen kosten.

Zu ihrem zweiten Punkt, der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung, habe ich mich hier schon mehrfach geäußert: Mehr als 150 Länder haben das Antikorruptionsübereinkommen der Vereinten Nationen umgesetzt, Deutschland peinlicherweise noch nicht - neben Ländern wie Syrien, Saudi-Arabien und Sudan. Die SPD-Fraktion hat schon vor einem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/086/1708613.pdf

Die schwarz-gelbe Koalition muss jetzt ihren Widerstand gegen die gesetzliche Regelung der Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung aufgeben.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann