Frage an Thomas Oppermann bezüglich Soziale Sicherung

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Thomas Oppermann
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Frage an Thomas Oppermann von Tom B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Oppermann,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Jedoch lässt Ihre Erwiderung auch Fragen offen.

Sie haben geschrieben, dass das soziokulturelle Existenzminimum gewahrt bleiben muss. Genau das ist im Sanktionsfalle nicht mehr gegeben, besonders bei vollständigen Sanktionen, bei denen auch keine Krankenkassenbeiträge gezahlt werden. Solange also Sanktionen zulässig sind, bleibt doch die Situation bestehen, dass Sanktionierte keinen Rechtsanspruch auf die Sicherstellung des Existenzminimums bzw. auf die Sicherstellung ihrer Ernährung haben sondern auf praktisch unbrauchbare kann-Leistungen wie Gutscheine oder auf Tafeln angewiesen sind, die ihnen evtl. Überlebensmöglichkeiten, jedoch keine Rechtssicherheit bieten.

Bedeutet Ihre Antwort also, dass Sie sich generell für eine Abschaffung der Sanktionen aussprechen? Anders ist der Rechtsanspruch auf Existenzminimum ja nicht umfassend zu verankern. Besonders angesichts der Erkenntnis, dass die Mehrzahl der Sanktionen rechtswidrig verhängt wird, wäre es hilfreich, wenn Sie hier ihre Position etwas genauer und klarer erläutern könnten.

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass sehr zahlreich von Fällen berichtet wird, in denen Betroffenen auch die Miete nicht mehr gezahlt wird, was hiernach ein Fehlverhalten der Jobcenter wäre. Selbst wenn solche Verweigerungen der Mietzahlungen später zurückgenommen werden, geraten die Betroffenen unter Umständen aufgrund der Bearbeitungsdauer eines Widerspruchs oder eines Verfahrens trotzdem in die Obdachlosigkeit, auch solche Fälle werden berichtet.

Müssten hier nicht die Jobcenter verpflichtet werden, nicht nur die zu Unrecht vorenthaltenen Leistungen nachzuzahlen, sondern Schadensersatz zu leisten? Ist es in der Tat so, dass derzeit die Jobcenter selbst bei völlig unberechtigten Sanktionen, die evtl. sogar Hunger und Obdachlosigkeit verursachen, von jeder Haftung für ihr Fehlverhalten befreit sind?

Mit freundlichen Grüßen,

Tom Berthold, Dresden

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Sehr geehrter Herr Berthold,

ich habe Ihnen meine Position skizziert.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann