Frage an Thomas Oppermann bezüglich Recht

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Thomas Oppermann
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Frage an Thomas Oppermann von Stefan W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Oppermann,

Ist die SPD für das Fortbestehen der sog. Beibehaltungsgenehmigung ( http://de.wikipedia.org/wiki/Beibehaltungsgenehmigung ), für Deutsche die im Ausland leben und eine zweite Staatsangehörigkeit annehmen möchten?

Falls nicht, wird diese in der aktuell diskutierten Reform des Staatsbürgerrechtes aufgehoben? Wenn nicht, wann sehen Sie in der Zukunft die Möglichkeit, dass dies geschehen könnte?

Falls die SPD für das Fortbestehen dieser Beibehaltungsgenehmigung ist, welche Gründe führen Sie dafür an?

Herzlichen Dank,
Stefan Weisenbacher

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weisenbacher,

wir haben in den Koalitionsverhandlungen für eine moderne Einwanderungspolitik gekämpft und einen wichtigen Erfolg erreicht: Jungen und Mädchen, die nach 1990 hier geboren und aufgewachsen sind, dürfen künftig den deutschen Pass und den ihrer Eltern behalten.

Wir machen Schluss mit der unwürdigen Praxis des Optionszwangs, bei der junge Menschen, die 23 Jahre lang Deutsche waren, gezwungen werden, sich gegen die Wurzeln ihrer Familie zu entscheiden.

Die SPD hat sich in ihrem Wahlprogramm und in den Verhandlungen dafür eingesetzt, die generelle doppelte Staatsbürgerschaft einzuführen; damit wäre auch die Beibehaltungsgenehmigung obsolet. Das war jedoch mit der Union nicht zu machen.

Wir brauchen ein Staatsbürgerschaftsrecht, das der Vielfalt unserer Gesellschaft gerecht wird, faire Chancen auf Teilhabe und Zugehörigkeit für alle eröffnet und das Selbstbild Deutschlands als ein weltoffenes Land unterstreicht. Der Paradigmenwechsel ist noch nicht in Gänze erreicht, aber für zehntausende junge Menschen eingeleitet. Daran werden wir weiter arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann