Frage an Thomas Oppermann bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Thomas Oppermann
SPD
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Frage von Nicole G. •

Frage an Thomas Oppermann von Nicole G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Oppermann,

ab 2030 droht Arbeitnehmern, die 2500 Euro brutto im Monat verdienen und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, nur eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrags von 688 Euro. Das schreibt die „Bild am Sonntag“ unter Berufung auf Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums.

...mit dem Tag des Renteneintritts den Gang zum Sozialamt antreten“...

Laut „BamS“ sehen die Zahlen nach den aktuellen Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums nur geringfügig besser aus, wenn eine längere Lebensarbeitszeit zugrunde gelegt wird. Bei 40 Jahren Beitragszahlung müsse der Arbeitnehmer konstant mindestens 2200 Euro im Monat verdienen, um auf einen Rentenanspruch in Höhe der Grundsicherung zu kommen.

Grund für das steigende Altersarmutsrisiko seien die beschlossenen Rentenreformen, nach denen das Rentenniveau bis 2030 von derzeit 51 Prozent auf 43 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns vor Steuern sinkt.

http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/bis-2500-brutto-droht-sozialamt-millionen-normalverdienern-droht-altersarmut_aid_811378.html

Die Senkung der Rentenhöhe auf 43 % des Nettolohns hat die SPD eingeführt.

Wenn Menschen für Ihre Arbeit bis 45 % besteuert werden und Geld das mit Geld verdient wird mit 25%, dann besteht die Frage, ob die Menschen bei 688 Euro Grundsicherung am Monatsende sich dann für Nahrung oder im Winter für die Heizung entscheiden sollen.

Ein Prozent der Weltbevölkerung besitzt mehr als die restlichen 99% zusammen.
82 Prozent der Deutschen wollen, dass die Bundesregierung beim G7-Gipfel einen Schwerpunkt auf den Umgang mit weltweit wachsender sozialer Ungleichheit legt. Doch dieses Thema steht nicht auf der Agenda.

http://www.oxfam.de/informieren/soziale-ungleichheit

Wie wird die von der SPD eingeführte Altersarmut sowie die wachsende Schere zwischen Arm/Reich betrachtet und geändert?
Ist die CDU so stark, weil sie die SPD hat, die die unangenehmen Dinge am Volk erledigt?

Mit freundlichen Grüßen,

N.Grothey

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Grothey,

ich möchte Ihnen gerne die Position der SPD zu Ihrer erneuten Frage darstellen, die sich diesmal mit dem Thema Altersarmut befasst.

Ein wichtiger Baustein, um Altersarmut zu vermeiden, sind die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Diese Reform haben wir zu Beginn unserer Arbeit in der Großen Koalition umgesetzt, so dass sie bereits zum 1. Juli 2014 in Kraft treten konnte.

Hinzu kommen die flächendeckende Einführung des gesetzlichen Mindestlohn und die für das Jahr 2017 geplante Einführung der armutsfesten solidarischen Lebensleistungsrente für Menschen, die trotz längerer Beitragszeiten nur sehr geringe Rentenanwartschaften haben.

Im Koalitionsvertrag haben wir dazu vereinbart: „Grundsatz dabei ist: Wer langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, Beiträge gezahlt hat (40 Jahre) und dennoch im Alter weniger als 30 Rentenentgeltpunkte Alterseinkommen (Einkommensprüfung) erreicht, soll durch eine Aufwertung der erworbenen Rentenentgeltpunkte bessergestellt werden. Dies kommt vor allem Geringverdienern zugute und Menschen, die Angehörige gepflegt oder Kinder erzogen haben. Durch eine Übergangsregelung bis 2023 (in dieser Zeit reichen 35 Beitragsjahre) stellen wir sicher, dass insbesondere die Erwerbsbiografien der Menschen in den neuen Ländern berücksichtigt werden. In allen Fällen werden bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit wie Beitragsjahre behandelt. Danach soll zusätzliche Altersvorsorge als Zugangsvoraussetzung erforderlich sein. In einer zweiten Stufe sollen jene Menschen, die trotz dieser Aufwertung nicht auf eine Rente von 30 Entgeltpunkten kommen, jedoch bedürftig sind (Bedürftigkeitsprüfung), einen weiteren Zuschlag bis zu einer Gesamtsumme von 30 Entgeltpunkten erhalten. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln, u. a. dadurch, dass Minderausgaben in der Grundsicherung im Alter als Steuerzuschuss der Rentenversicherung zufließen, und durch die Abschmelzung des Wanderungsausgleichs.“

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann