Frage an Thomas Oppermann bezüglich Jugend

Portrait von Thomas Oppermann
Thomas Oppermann
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Thomas Oppermann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von wolfgang l. •

Frage an Thomas Oppermann von wolfgang l. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Oppermann,

im Spiegel Ausgabe Nr. 6 auf Seite 53 " Söhne der Straße" wird behauptet, dass Heime für unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge Pflegesätze von bis zu 8000,- € monatl. gezahlt werden, und damit wesentlich mehr als Heime für deutsche Kinder und Jugendliche bekommen. Ich finde das ist eine unverschämte Verschwendung von Steuergeldern. Eine Unterbringung im 5 Sternehotel wäre günstiger. Muss das sein ?

Portrait von Thomas Oppermann
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lehmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die von Ihnen zitierten Kosten für eine Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sind in der Tat sehr hoch. Nach Auskunft der zuständigen Facharbeitsgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion betragen die Kosten für einen Heimplatz für Kinder und Jugendliche deutschlandweit durchschnittlich zwischen 40.000 und 60.000 Euro jährlich. Die Kosten sind regional unterschiedlich.

In dem Spiegel-Artikel "Söhne der Straße" geht es um unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge, die Delikte wie bspw. Diebstahl verübt haben und dadurch auffällig wurden. Das ist eine schwierige Personengruppe, die ohne gezielte Hilfen dauerhaft "auf die schiefe Bahn" geraten kann und womöglich ein Fall für den Jugendstrafvollzug wird. Dies könnte zu noch höheren Kosten für die Allgemeinheit führen. Deshalb setzen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auf Prävention. Wir wollen gute Angebote der Kinder- und Jugendhilfe auch für diese besondere Personengruppe. Viele dieser Jugendlichen brauchen neben besonderen pädagogischen Maßnahmen auch Trauma- und Suchttherapien. Und ein solch aufwändiger Hilfemix ist in der Regel kostenintensiv.

Ich werde Ihren Hinweis aber gerne an das für die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann