Frage an Thomas Oppermann bezüglich Recht

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Thomas Oppermann
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Frage an Thomas Oppermann von Klaus F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Oppermann!

Man hört immer wieder, dass es in Deutschland Bürger gibt, die über zwei Staatsangehörigkeiten verfügen, z.B. deutsch/syrisch oder deutsch/tunesisch. Das sei ihnen von Herzen gegönnt. Warum aber wird meiner Frau, die US-Amerikanerin ist, dieser Status verweigert? Ist das mit der Gleichheit vor dem Gesetz vereinbar? Mit freundlichem Gruß

Klaus Flöer. Friedland

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SPD

Sehr geehrter Herr Flöer,

nach dem geltenden Ausländer- und Einbürgerungsrecht werden meines Wissens nach Doppelstaatsbürgerschaften nur in Ausnahmefällen zugelassen. Dazu, wie sich das in dem Fall Ihrer Frau verhält, kann ich keine Aussagen treffen. Ich rege an, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Wenn Sie tiefer (auch grundsätzlich) in die Problematik einsteigen wollen, sind die Experten vom Innenausschuss sicherlich die richtigen Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann