Frage an Thomas Oppermann bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Thomas Oppermann
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Frage an Thomas Oppermann von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Oppermann,

Bei 40 Millionen Menschen in Deutschland werden Kirchensteuern einbehalten, darauf befragt auf welcher Gesetzeslage das erfolgt nennen in Ihrer Antwort Artikel 140 GG und die Kirchenverträge der Länder.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thomas-oppermann/question/2019-07-24/319982

Artikel 140 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland inkludiert Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919. Ich zitiere aus Artikel 137:

"(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. (...)

(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben."

https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_140_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland#Artikel_137_(Weimarer_Verfassung)

Ich erkenne hier einen Widerspruch: Einerseits wird Religionsgesellschaften deren Selbständigkeit garantiert, andererseits genießen z.B. die beiden christlichen Großkirchen das Privileg, dass der deutsche Staat für sie Kirchensteuer einzieht.

1. Warum betreiben die Kirchen nicht eigenständig ihre Finanzierung?

2. Ich wurde als Kleinkind ohne meine Zustimmung christlich getauft, aus dem Taufakt leitet sich aber meine Mitgliedschaft zur katholischen Kirche und damit meine Kirchensteuerpflichtigkeit ab.

Ist der oben benannte Art. 137 Abschnitt 3 noch zeitgemäß?

3. Geldzahlungen der Bundesländer an die großen Kirchen sind auf den Rekordwert von 538 Millionen Euro gestiegen.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/staat-zahlt-an-kirchen-so-viel-geld-wie-nie-a-1211217.html

Sind diese Leistungen noch zeitgemäß?

4. Die katholische Kirche diskriminiert Bewerber, die ihr nicht angehören.
Verletzt sie damit nicht Grundrechte?

Viele Grüße, T. S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

ich habe zum Verhältnis von Staat und Kirche einen längeren Vortrag an der Georg August-Universität gehalten.

Darin habe ich unser Kooperationsmodell mit der laizistischen Praxis (z.B. in Frankreich) verglichen und die Vorteile herausgearbeitet.

Zum kirchlichen Arbeitsrecht gab es in den vergangenen Jahren einige Grundsatzurteile des Bundesarbeitsgerichts und des EuGH. Im erwähnten Vortrag, den Sie bei Interesse in meinem Büro anfordern können, habe ich argumentiert, dass das verfassungsrechtliche Selbstbestimmungsrecht der Kirchen seine Grenzen an den Grundrechten der Arbeitnehmer findet.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann