Frage an Thomas Oppermann bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Thomas Oppermann
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Frage an Thomas Oppermann von Enno N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Oppermann,
wie stehen Sie zu der Idee, dass Tarifverträge generell für alle des Tarifbereiches gelten sollen? Die Tarifparteien handeln einen einen Vertrag aus und dieser gilt dann für alle Betriebe und Arbeitnehmer im Tarivbereich der Branche . So wie bei unseren Nachbarn in Österreich. Bei denen funktioniert der so genannte Kollektivvertrag einwandfrei. So kann sich kein Arbeitgeber mehr durch Kündigung der Verbandsmitgliedschaft der Tarifpflicht entziehen und gleichzeitig ist das Problem der ungleichen Bezahlung von Mann und Frau ein Stück entgegengewirkt, denn jeder kann Tarifvertrag einsehen und weiss welcher Tarifgruppe er/sie angehört.
Mit freundlichem Gruß
E. N.

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SPD

Sehr geehrter Herr Nöth,

nach dem Grundsatz der Tarifautonomie in Art. 9 Absatz 3 Grundgesetz darf kein Arbeitgeber zu einem Beitritt oder Verbleib in einem Verband gezwungen werden. Der Staat kann insoweit allenfalls Anreize setzen (beispielsweise durch Tariföffnungsklauseln wie im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder im Arbeitszeitgesetz). Daneben kann der Staat durch das Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung tarifvertraglichen Regelungen Breitenwirkung verschaffen. Auch dies setzt aber eine gewisse Akzeptanz der Tarifverträge in der Branche voraus.

Der Rückgang der Durchsetzungskraft von Flächentarifverträgen sowie der Rückgang der Tarifbindung insgesamt, ist Folge verschiedener Phänomene:
So ist beispielsweise in einigen Branchen ein Trend weg vom Flächentarifvertrag und hin zu Firmentarifverträgen festzustellen (zum Beispiel im Krankenhausbereich). Regelungen der Flächentarifverträge werden von Arbeitgebern zum Teil als nicht passend oder flexibel genug eingeschätzt.
Neben dem vollständigen Austritt aus dem Verband besteht daneben in manchen Branchen ein Trend zur so genannten OT-Mitgliedschaft (Mitgliedschaft des Arbeitgebers im Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung, d. h. ohne zugleich Tarifvertragspartei zu sein).
Außerdem wird zum Teil durch Auf-/ Abspaltung von Betrieben/ Betriebsteilen versucht, die Geltung von Tarifverträgen abzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann