Frage an Thomas Oppermann bezüglich Kultur

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Thomas Oppermann
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Frage an Thomas Oppermann von Patrick J. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Oppermann,

Mich als Computer und Videospieler würde interessieren wie sie Persönlich zu einem drohenden Verbot von sog. "Killerspielen" stehen.

Zusätzlich wäre mir noch wichtig, ob sich die Befürworter dieses Verbots über die weitreichenden Folgen im klaren sind.

Zu diesem Thema habe ich mich mit verschiedenen Professionellen
Egoshooter-Spielern Unterhalten.

Die Antworten wahren Inhaltlich halbwegs Identisch.

Bei einem Derartigen Verbot würden sämtliche Profispieler
immerhin über 15.000 Spieler das Land verlassen, wobei sie von Ihren Sponsoren auch volle Rückendeckung erhalten.

Zusätzlich dazu haben Deutsche Entwicklerstudios ebenfalls dazu entschlossen dasLand gegebenenfals zu Verlassen.

Nicht zu Vergessen währen mehr als 1 Millionen Neuwähler, die alleine von der Tatsache das über ein Verbot diskutiert wird derart sauer sind das sie bei der nächsten Bundestagswahl Ihre Stimme ungültig machen werden und ebenfalls sagen das dieses Verbot von der Mehrzahl der Spieler Ignoriert werden wird.

Das kann definitiv nicht Ziel der Deutschen Politik sein.

Für Wahrscheinlich vorhandene Rechtschreibfehler möchte ich mich Entschuldigen.

Mit Freundlichen Grüßen Patrick Jahns

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jahns,

vielen Dank für Ihr Schreiben über Abgeordnetenwatch vom 10. April 2008, in dem Sie zur derzeitigen Diskussion um die Änderungen des Jugendschutzgesetzes und die damit verbundene mögliche Ausweitung des Verbots von sogenannten "Killerspielen" Stellung nehmen.

Wir haben in der nahen Vergangenheit wiederholt politische Debatten über Computerspiele geführt. Anlass waren dabei tragische Amokläufe von jungen Menschen, die von intensiven Diskussionen begleitet worden sind und große gesellschaftliche Betroffenheit ausgelöst haben.

Bereits heute fallen gewaltverherrlichende Computerspiele unter das Verbot des § 131 StGB. Zudem wurde schon im Jahr 2003 der Tatbestand des § 131 Abs. 1 StGB auf die Darstellung von Gewalttätigkeiten gegen menschenähnliche Wesen erweitert.

Mir persönlich ist es wichtig, die positiven Möglichkeiten der Nutzung von Computer und Internet zu unterstützen und gleichzeitig den verantwortungsvollen Umgang mit den Medien und die hierfür notwendige Medienkompetenz - im Rahmen eines starken Jugendmedienschutzes - zu fördern.

Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass insgesamt der Anteil an Computerspielen, die für Kinder und Jugendliche als gefährlich eingestuft werden, geringer ist, als es in der öffentlichen Diskussion den Anschein hat. So sind in Deutschland aktuell nur acht Computerspiele gerichtlich verboten und beschlagnahmt.

Es ist zudem ebenso notwendig, einen differenzierten Blick einzufordern, um nicht Spielerinnen und Spieler pauschal als "Killerspieler" zu stigmatisieren. Das heißt für mich aber auch, vor den bestehenden Problemen in diesem Bereich nicht die Augen zu verschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann