Frage an Thomas Oppermann bezüglich Verkehr

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Thomas Oppermann
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Frage von Peter K. •

Frage an Thomas Oppermann von Peter K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Oppermann!

Nun soll die Deutsche Bahn als letztes staatliches Unternehmen ohne ein Gesetz und ohne Beteiligung der betroffenen Bundesländer verkauft werden.
Etwa 70% der Deutschen und auch der SPD-Mitglieder sind dagegen. Dagegen hat sich auch einmütig der SPD-Bundesparteitag OKt.2007 in Hamburg ausgesprochen.
Wichtige Einflüsse des Parlaments auf das Unternehmen werden zukünftig entfallen, auch wenn jährlich weiterhin fast zehn Milliarden Euro Subventionen fliessen.
Gutachter warnen vor einem Rückzug der Bahn aus der Fläche,wenn den Investoren Gewinne gesichert werden müssen. Northeim und Lüneburg werden dann vom Fernverkehr abgekoppelt.
Selbst die Privatisierungsgrenze von 24,9% ,die eine SPD-Arbeitsgruppe vorgeschlagen hatte, wird nicht abgesichert. Und der Bund bleibt auf den neuen Schulden der DB-AG sitzen.
Selbst der einmalige Verkaufserlös bleibt für den Bahnbenutzer ohne Vorteil.
Weshalb stimmen Sie für diese fragwürdige Form des Bahnverkaufs, gegen den Willen Ihrer bisherigen Wähler ?

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Dr.Peter Kasten aus Göttingen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Kasten,

vielen Dank für Ihre Frage zur Teilprivatisierung der DB AG an mich, in der Sie sehr engagiert Ihre Bedenken zu diesem Schritt vortragen. Gern erläutere ich Ihnen, warum ich jedoch einer Teilprivatisierung in der jetzt gefundenen Kompromisslösung mit unserem Koalitionspartner zugestimmt habe und ihr weiterhin zustimmen kann.

Mit dem am 30. Mai 2008 im Deutschen Bundestag verabschiedeten Antrag der Koalitionsfraktionen werden die Mitte der neunziger Jahre eingeleiteten Maßnahmen zur Bahnreform weiterentwickelt. Denn entscheidend wird sein, weiteres Wachstum im Schienenverkehr zu ermöglichen und die DB AG für die Herausforderungen des europäischen Wettbewerbs fit zu machen. Investitionen in eine moderne Bahninfrastruktur sind zugleich Investitionen für eine saubere Umwelt und in den Klima- und Lärmschutz. Nur ein attraktives Bahnangebot bringt möglichst viele Menschen dazu, auf die Bahn umzusteigen und überzeugt Unternehmen, ihre Güter verstärkt auf der Schiene zu transportieren. Aus diesen Gründen halte ich es für geboten, eine Teilprivatisierung (unter Wahrung gemeinwohlorientierter Interessen) anzustreben, um die Eigenkapitalbasis und damit die Investitionskraft der DB AG zu stärken.

Der gefundene Teilprivatisierungsweg sichert den Einfluss des Bundes. Die Deutsche Bahn AG bleibt zu 100 Prozent im Bundesbesitz. Die Infrastruktur, also Schienen, Bahnhöfe und Energieversorgung, sind weiterhin vollständig in staatlicher Hand. Der Beschluss des Bundestages ermöglicht die Beteiligung privaten Kapitals in Höhe von maximal 24,9 Prozent an eine Bahntochter, in der der Güterverkehr und die Logistik, der Fern- und der Regionalverkehr sowie die dazu gehörenden Dienstleistungen zusammengefasst sind. Im Umkehrschluss heißt das, dass 75,1 Prozent dieser Tochtergesellschaft werden nicht privatisiert. Für uns Sozialdemokraten stand diese Grenze nicht zur Disposition!

Private Investoren werden weder an der DB AG noch an den Infrastrukturunternehmen beteiligt. Dritte erhalten keinen Einfluss auf die Strategie des Konzerns – so wie von uns in den Verhandlungen im dem Koalitionspartner auch eingefordert. Der Bund wird so seiner im Grundgesetz festgelegten Infrastruktur- und Angebotsverantwortung auch in Zukunft vollständig nachkommen. Die Bahnreform sichert damit ein attraktives Mobilitätsangebot. Die zusätzlichen Finanzmittel werden insbesondere verwendet, um moderne Züge zu beschaffen, Bahnhöfe zu renovieren, das Schienennetz zu ertüchtigen, Engpässe auf den Strecken und an Knotenpunkten zu beseitigen sowie in den aktiven und passiven Lärmschutz zu investieren. Wir bauen die Bahn so um, dass es auch in Zukunft sehr gute Leistungen zu bezahlbaren Preisen geben wird.

Außerdem bleibt der konzerninterne Arbeitsmarkt gesichert. Gewerkschaften und DB AG haben bereits die Fortsetzung der Beschäftigungssicherung bis 2023 verabredet. Betriebsbedingte Kündigungen durch die Teilprivatisierung werden damit verhindert.

Die Entscheidung des Bundestages ist jedoch nur der erste Schritt. Wir haben zwei weitere Sicherungen eingebaut, damit die Gemeinwohlinteressen gewährt bleiben und der Bund seine Verpflichtung im Rahmen des § 87e Grundgesetz sogar besser wahrnehmen kann.

Die Bundesregierung schließt einen Beteiligungsvertrag mit der DB AG. In diesem Vertrag sind die wesentlichen Merkmale der künftigen Unternehmensstruktur festgehalten. Hier konnte sich die SPD gegenüber der Union klar durchsetzen. Die Union wollte keinen Vertrag, für uns war dies aber nicht verhandelbar. Nur so können wir den notwendigen Gestaltungsspielraum sichern.

Der Bund erhält durch die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zum ersten Mal ein ergebnisorientiertes Instrumentarium an die Hand, um die Durchsetzung seiner grundgesetzlichen Infrastrukturverantwortung deutlich zu verbessern und die Qualität im Schienennetz und bei den Bahnhöfen durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann