Frage an Thomas Oppermann bezüglich Umwelt

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Thomas Oppermann
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Frage von Oliver K. •

Frage an Thomas Oppermann von Oliver K. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Oppermann,

mit Freude lese ich die Meldungen, daß jetzt nun doch eine Regelung kommen wird eine Reservierung für die Abwrackprämie zu beantragen. Da Sie sich in der Sache bereits sehr bemüht haben, bedanke ich mich dafür bei Ihnen.

In den Meldungen kann man jedoch lesen, daß dazu der KFZ-Brief des Altfahrzeugs mit eingesandt werden muß und es einen Stichtag (voraussichtlich 31. März) geben wird. Nun erwarte ich die Lieferung des Neuwagens Ende Mai, Anfang Juni. Das kann doch nicht sein, daß ich das Altauto schon im März verschrotten muß und meine Familie und ich mind. 2 Monate ohne Auto dastehen? Wie sollen meine Frau und ich da noch zur Arbeit kommen?

Eine praktikable Lösung wäre doch die Kopie des KFZ-Briefs einzuschicken, damit könnte klargestellt werden, daß ich grundsätzlich berechtigt bin die Prämie zu bekommen. Die endgültige Beantragung der Prämie kann ja sowieso erst nach Zulassung des Neufahrzeugs erfolgen. Wie stehen Sie und Ihre Fraktion dazu?

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller

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Antwort von
SPD

Serh geehrter Herr Keller,

auch wir freuen uns, Ihnen im Auftrag von Herrn Oppermann bestätigen zu können, dass die Forderung der SPD-Bundestagsfraktion aufgegriffen wurde und der Bundeswirtschaftsminister Guttenberg am Wochenende nun verkündet hat, dass die Richtlinie geändert werden wird. Ab 30. März können Sie jetzt beim BAFA mit Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages (nur dieser und nicht der Verschrottungsnachweis wird in der Pressemitteilung des BMWI genannt!) die Umweltprämie reservieren. Wer sich wie Sie bereits ein neues Auto mit langer Lieferfrist gekauft hat oder wer eines bis zum 30. März kaufen möchte, der kann sich dann mit Vorlage des Kaufvertrages ab diesem Datum die Abwrackprämie ebenfalls reservieren lassen. Das Bundeswirtschaftsministerium teilte mit, dass das neue Verfahren aufgrund der notwendigen technischen Umstellungen erst zum 30. März in Kraft treten könne.

Die Prämie wird dann ausgezahlt, wenn der Nachweis über die Verschrottung und die Zulassung des Pkw nachgewiesen wird.

Herr Oppermann wünscht Ihnen viel Freude an und mit Ihrem neuen Auto.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Oppermann