Ist es sinnvoll Kinder in gemeinsamen Klassen Grundschule und Gymnasium zu unterrichten?

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Thomas Ruschin
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Frage von Miriam H. •

Ist es sinnvoll Kinder in gemeinsamen Klassen Grundschule und Gymnasium zu unterrichten?

Sehr geehrter Herr Ruschin,

mein Neffe geht auf die Evangelische Schule Frohnau in die 5. Klasse und seine Eltern sind nicht sehr begeistert, denn Grundschüler werden seit diesem Schuljahr gemeinsam in einer Klasse mit Gymnasiasten unterrichtet. Wir stehen in diesem Jahr auch vor der Entscheidung der Schulanmeldung für unsere Tochter und möchten lieber eine Grundschule bis zur 6. Klasse und danach erst eine weiterführende Schule. Wird es aus Ihrer Sicht weitere Schulen im Bezirk geben in den Grundschule und Gymnasium bereits ab der 5. Klasse eins werden? Oder gibt es in Berlin bereits Erfahrungen mit diesem Modell und ist dies vorteilhaft für die Kinder?

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Antwort von
AfD

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Regel sieht das Berliner Schulsystem eine sechsjährige Grundschule vor. Grundständige Gymnasien, d.h. Gymnasien, die den Wechsel von der Grundschule an die weiterführende Schule schon ab Klasse 5 anbieten, sind Ausnahmen in der Berliner Schullandschaft. Die unterschiedlichen Modelle sollen Kindern und Jugendlichen Kompetenzzuwachs in unterschiedlichem Tempo sowie auf unterschiedlichem Niveau ermöglichen. Nach meiner Kenntnis erfolgt eine Zusammenlegung, wie von Ihnen beschrieben, grundsätzlich nicht. Das ursprüngliche Konzept an der EV (siehe Webseite) macht dies zudem nochmal deutlich. Hier werden die vorgesehenen zwei fünften Klassen des Gymnasial- sowie Grundschulzweiges gesondert aufgeführt. Warum diese Zusammenlegung erfolgt ist, kann hinreichend nur selbst durch die EV beantwortet werden. Um Ihre Frage abschließend zu beantworten: Eine Anmeldung an staatlichen Grundschulen in unserem Bezirk beinhaltet grundsätzlich sechs Schuljahre. Falls der Leistungsstand des Kindes in Klasse vier einen erfolgreichen Wechsel an das Gymnasium prognostizieren lässt, erfolgt dies nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten. 

Herzliche Grüße

Thomas Ruschin