Frage an Thomas Silberhorn bezüglich Finanzen

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Thomas Silberhorn
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Frage von Kai-Uwe M. •

Frage an Thomas Silberhorn von Kai-Uwe M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Silberhorn

Momentan läuft ja die Beratung über das Hilfe Paket für Notleidende Banken um den Finanzmarkt zu stützen.

dahingehend habe ich eine entscheidende Frage.Wenn eine Notleidende Bank gelder aus der Bürgschaft beantragt wird laut Regierungsaussage "Genau" geprüft und dann erst ausgezahlt.Sehe ich das falsch,das diese Prüfung und anschliessende auszahlung einige tage in anspruch nimmt??

daran anschliessend meine zweite frage..

Warum plant die Regierung,dann zu den 400Milliarden Bürgschaft nochmal 100 Milliarden "Direkt" Staatsverschuldung um diese dann im verhältnis 20/80 für "Direkt" kredite aus dem Haushalt und evtl. Aufkäufe von Faulen Krediten zu verwenden?? Nimmt die Prüfung und auszahlung aus dem 100 Milliarden Topf nicht auch einige tage in anspruch??

Wem nutzt also ihrer meinung nach diese 100 Milliarden Neu staatsverschuldung,wenn man die direkten aussagen von Herrn Steinbrück und Frau Merkel,im Bundestag dagegenstellt,das zumindest die 80 Millarden aus der 20/80 Regelung warscheinlich gar nicht von den Banken in anspruch genommen werden??

Warum,werden Unsummen hin und hergeschoben statt sie zentral als jederzeit in Geld verwandelbare Bürgschaft,bei der Bundesbank zu belassen,die bei "Bedarf" in derselben zeit abgerufen werden können,wie Gelder aus der 20/80 Regelung??

Zum schluss noch meine frage zur Hypo Real Estate..

können sie,als Bundestagsmitglied evtl. Auskunft darüber geben,ob schon Milliarden an die Hypo geflossen sind,unter berücksichtigung darauf,das die Hypo Laut Hern Steinbrück "Sofort" gerettet werden musste?? Wären dann nicht auch diese Milliarden der neustaatsverschuldung zuzurechenen??
Mit freundlichen Grüßen,

Kai-Uwe Maass

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Sehr geehrter Herr Maass,

mit dem Maßnahmenpaket zur Stabilisierung des Finanzmarktes hat der Deutsche Bundestag einen Fonds eingerichtet, der zum einen dazu dient, den Finanzmarkt durch die Überwindung von Liquiditätsengpässen zu stabilisieren, und durch den zum anderen Hilfen für angeschlagene Finanzinstitute bereitgestellt werden.

Bis zu 400 Milliarden Euro werden als Staatsgarantien für Forderungen gegenüber Banken gewährt. Durch diese vertrauensbildende Maßnahme soll der Geldkreislauf zwischen den Banken wieder in Schwung gebracht werden. Die Bundesregierung kalkuliert ein Ausfallrisiko von fünf Prozent und wird deshalb zur Deckung dieses Risikos Kredite von bis zu 20 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufnehmen. Die Staatsgarantien werden befristet bis Ende 2009 gewährt und im Übrigen mit einer risikoabhängigen Gebühr von mindestens zwei Prozent belastet.

Darüber hinaus wird der Bund bis zu 80 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufnehmen, um sich im Bedarfsfall am Eigenkapital angeschlagener Banken zu beteiligen oder um risikobehaftete Forderungen solcher Banken zu übernehmen. Damit wird jedoch keine dauerhafte Verstaatlichung angestrebt, sondern nur ein vorübergehendes Engagement zur Rettung von Banken, die dafür strenge Auflagen erfüllen müssen.

Ob und ggf. in welcher Höhe tatsächlich Haushaltsmittel eingesetzt werden müssen, kann heute niemand sagen. Es lässt sich schon nicht vorhersagen, in welcher Höhe Hilfen in Anspruch genommen werden. Erst recht ist nicht zu ermitteln, ob und ggf. in welcher Höhe am Ende Ausfälle zu verkraften sein werden. Gleichwohl erhöht sich die Neuverschuldung insoweit, als der Bund Kredite am Kapitalmarkt aufnehmen muss.

Wieviel Zeit die Freigabe der Mittel aus dem Finanzmarktstabilisierungsfonds in Anspruch nehmen wird, kann ich nicht beurteilen. Anträge der Finanzinstitute werden von der Anstalt zur Stabilisierung des Finanzmarkts, die bei der Deutschen Bundesbank errichtet wird, geprüft und auch unter Berücksichtigung der Dringlichkeit entschieden. Zudem haben wir zahlreiche Änderungen einzelner Gesetze beschlossen, um eine zügige Umsetzung der Stabilisierungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Für die Hypo Real Estate hat ein Konsortium aus Privat- und Genossenschaftsbanken, Sparkassen und Versicherungen einen Liquiditätskredit von insgesamt 50 Milliarden Euro zugesagt. Dazu stellt der Bund einen Bürgschaftsrahmen in Höhe von 35 Milliarden Euro zur Verfügung. Mögliche Belastungen aus einer Inanspruchnahme der Ausfallgarantie werden bis zu einer Höhe von 14 Milliarden Euro der Bund zu 40 Prozent und das Konsortium zu 60 Prozent tragen. Für Belastungen über 14 Milliarden Euro trägt der Bund das Risiko allein. Ob und ggf. inwieweit der Bund für Hypo Real State zahlen muss, lässt sich heute nicht absehen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn

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