Wie bewerten Sie den Entwurf zur Besoldung der Bundesbeamten unter Verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten?
Sehr geehter Herr Silberhorn,
Fachleute und Richter, z. B. Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, haben öffentlich massive Zweifel daran geäußert, dass die Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens rechtskonform ist. Möglicherweise verstößt das geplante Vorgehen der Bundesregierung, gegen Art. 33 Abs. 5 GG. Besteht die Möglichkeit, zeitnah eine Überprüfung des Referentenentwurfes durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages vornehmen zu lassen?
Vorab vielen Dank!
Sehr geehrter Herr W.,
der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation wird aufgrund der Kritik an der Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens nochmals überarbeitet und durchläuft eine erneute Ressortabstimmung. Erst danach wird das Bundeskabinett damit befasst und der Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet.
In der Sache geht es darum, dass die Beamtenbesoldung des Bundes auch in der Eingangsstufe der niedrigsten Besoldungsgruppe dem vom Bundesverfassungsgericht postulierten Gebot der Mindestbesoldung Rechnung tragen muss. Bemessungsgrundlage dafür ist bislang das Modell eines Alleinverdieners einer bis zu vierköpfigen Familie, das nun durch das Doppelverdienermodell ersetzt werden soll, weil es der veränderten Lebenswirklichkeit der meisten Familien entspricht. Die typisierende Berücksichtigung eines angenommenen Partnereinkommens dient als fiktive Rechengröße, um die Höhe der Mindestbesoldung zu bestimmen. Eine tatsächliche Anrechnung eines Partnereinkommens auf die Besoldung findet nicht statt.
Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist eine amtsangemessene Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG garantiert. Das schließt eine Fortentwicklung des Alimentationsprinzips ausdrücklich ein. Die Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens halte ich daher für zulässig. Sie wird im Übrigen für Landesbeamte z.B. in Bayern bereits praktiziert.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn
