ATZ: Befürworten Sie die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren für nach 1971 Geborene?
Sehr geehrter Herr Frei,
laut aktuellen Berichten soll die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren – die sogenannte „Rente mit 63“ bzw. inzwischen 65 – langfristig für nach 1971 Geborene abgeschafft werden.
Besonders problematisch ist dies für Beschäftigte, die bereits Altersteilzeit im Blockmodell vereinbart haben oder konkret planen. Arbeits- und Freistellungsphase sowie der anschließende Renteneintritt werden langfristig aufeinander abgestimmt. Eine Änderung der Voraussetzungen könnte diese persönliche und finanzielle Planung erheblich beeinträchtigen.
Daher meine Fragen:
Befürworten Sie die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren für nach 1971 Geborene?
Wäre es nicht sinnvoll, die Jahrgangsgrenze mindestens auf nach 1972 Geborene zu verschieben, damit bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen im Blockmodell geschützt werden und für die Betroffenen ein verbindlicher Vertrauens- bzw. Bestandsschutz gewährleistet ist?
Sehr geehrter Herr E.,
die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren halte ich angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels dauerhaft nicht für tragfähig. Deshalb befürworte ich grundsätzlich ihr Auslaufen. Gleichzeitig darf eine Reform nicht dazu führen, dass bereits verbindlich getroffene Lebensentscheidungen nachträglich entwertet werden. Wer etwa eine Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell abgeschlossen oder bereits eine Freistellungsphase begonnen hat, muss sich auf einen angemessenen Vertrauens- und Bestandsschutz verlassen können.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
