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Ist eine Aufhebung der Regelung für "besonders langjährig Verischerte"in Planung? Würde bedeuten, dass die 45Jahre Wartezeit keine Bedeutung mehr hätte.

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Frage von Georg K. •

Ist eine Aufhebung der Regelung für "besonders langjährig Verischerte"in Planung? Würde bedeuten, dass die 45Jahre Wartezeit keine Bedeutung mehr hätte.

Sehr geehrter Herr Frei,

der Bestand der Wartezeit von 45Jahren Beitragsjahre in der Rentenversicherung. Ist aus meiner Sicht schon eine ernorme Arbeitslebensleistung. Wird dieser Pasus auch in Zukunft beibehalten?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr K.,

45 Jahre Beitragsjahre in der Rentenversicherung ermöglichen die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte, frühestens zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Es ist derzeit nicht absehbar, dass sich an diesem Umstand etwas Grundsätzliches ändert. Zur Wartezeit zählen im Übrigen nicht nur Beitragszeiten, sondern auch andere Zeiten wie Kindererziehung, Pflege, Krankengeld oder auch Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld I bezogen haben (mit Einschränkungen) und gleichzeitig einen rentenversicherungspflichtigen Minijob ausgeübt haben. Es ist also nicht gleichbedeutend mit 45 Arbeitsjahren. Und das kann schon hinterfragt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

 

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