Möchten Sie, dass ambulante Psychotherapie erhalten bleibt? Ohne Budgetierung und Honorarkürzungen? Bitte unterstützen Sie das!
Ich wende mich mit großer Sorge an Sie. Die ambulante psychotherapeutische Versorgung steht bereits jetzt unter erheblichem Druck. Viele Menschen warten monatelang auf einen Therapieplatz, Praxen arbeiten am Limit und psychische Erkrankungen nehmen weiter zu. Trotzdem wurde die Vergütung vieler psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 �abgesenkt. Nun droht mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz der nächste massive Einschnitt: Psychotherapeutische Leistungen sollen nach den Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit wieder budgetiert werden. Zusätzlich wird die Streichung von Zuschlägen zur Kurzzeittherapie empfohlen. Das bedeutet: Psychotherapeutische Versorgung würde wieder einem gedeckelten Budget unterliegen. In der Praxis hieße das: Notwendige Behandlungen könnten nicht mehr verlässlich und vollständig vergütet werden — obwohl der Bedarf weiterhin besteht und Praxen weiterhin versorgen. Bitte stoppen Sie das! Freundliche Grüße C. H.
Sehr geehrter Frau H.,
ich verstehe die Sorge der psychotherapeutischen Praxen sehr gut, insbesondere angesichts der hohen Nachfrage und der langen Wartezeiten. Zugleich stehen wir vor der Aufgabe, die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern und die Ausgabenentwicklung zu begrenzen. Dazu gehört, dass sich die Ausgaben wieder an den Einnahmen des Systems orientieren. Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird regelmäßig überprüft; dabei müssen sowohl Versorgungserfordernisse als auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Systems berücksichtigt werden. Dass die aktuellen Anpassungen von vielen Betroffenen kritisch gesehen werden, ist mir bewusst. Entscheidend bleibt für uns, dass die psychotherapeutische Versorgung qualitativ hochwertig und bedarfsgerecht bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
